Kinderzuschlag noch möglich?

2 Antworten

Auch beim Kinderzuschlag zählt das zur Verfügung stehende Einkommen - und dieses erhöht sich mit der anteiligen Übernahme der Mietkosten von Dir.

Die Steuerklasse 2 kann sie bei dieser Wohnkonstellation behalten:

https://www.mehrwertsteuerrechner.de/steuerklassen/steuerklasse-2/

Wer ist alleinerziehend?

Um als alleinerziehend zu gelten, darf der Steuerzahler nicht mit einer anderen volljährigen Person als Paar zusammenleben. Nur wenn es sich um eine reine Wohngemeinschaft oder bei der volljährigen Person um das eigene Kind handelt, ist das Zusammenleben gestattet.

Also bedarf es eines Untermietvertrages .....

https://www.steuernetz.de/lexikon/der-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende

trotzdem dürfte sich der Nachweis als reine Wohngemeinschaft bei einem solch engen Familienverhältnis als schwierig erweisen.

Meinst du wirklich den Kinder(geld) zuschlag ❓Nein, denn dieser ist abhängig vom monatl. Einkommen der alleinerziehenden Mutter und kommt von der Kindergeldkasse.

Deiner Schwester geht allerdings dann der Steuervorteil bei Steuerklasse 2 der Alleinerziehendenentlastungsbetrag verloren, wenn sie mit einer weiteren volljährigen Person zusammen wohnt.

danke erstmals für die schnelle Antwort! Ja der Kinderzuschlag ist gemeint, denn bekommt man diesen, dann hat man automatisch Anspruch auf das genannte Teilhabepaket. Also wie ich das nun richtig verstanden habe, ist es beim Kinderzuschlag egal, ob eine weitere Person mit Einkommen in die Haushaltsgemeinschaft einzieht?

Und danke für den wertvollen Hinweis mit den Steuerklassen-Wechsel!

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Die Steuerklasse steht ihr weiterhin zu, wenn lediglich eine Wohngemeinschaft und keine Haushaltsgemeinschaft eingegangen wird.

https://www.steuernetz.de/lexikon/der-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende

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@wilees

" Schädlich sind also Haushaltsgemeinschaften der alleinerziehenden Person mit ihrem Lebensgefährten, einem nahen Angehörigen (z.B. Vater, Mutter, Geschwister) "

zudem schreibt der Fragesteller:

"...... fällt das Wohngeld aus. Diese Summe begleiche ich jedoch (da sie wegen mir, das Wohngeld ja nicht mehr bekommt)..... "

also, so sicher wie du es bist @wilees, wäre ich mir hier nicht 🤷‍♀️

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@Gaenseliesel

Dass der Alleinerziehendenstatus steuerrechtlich nicht mehr besteht, glaube ich auch.

Zum Kinderzuschlag müssen aber neben dem Einkommen auch die Mietkosten angegeben werden, und es wird berechnet, ob die Kinder ihren sozialhilferechtlichen Bedarf durch Kinderzuschlag und Wohngeld decken könnten. Da kann man sicher nicht sagen, die Mietkosten würden sich nur auf die Mutter mit ihren Kindern verteilen, und der Bruder/Schwester wohnt unentgeltlich. Bei Hartz-IV würde ja auch ein prozentualer Mietanteil dem Bruder zugeordnet werden.

Und das Teilhabepaket enthält ja auch mehr, als die Übernahme des Mittagessens, auch Schulbedarf, Klassenreisen etc.

Insgesamt doch recht teuer für die Mutter der Kinder (Kein Wohngeld, kein Teilhabepaket, kein Steuervorteil, kein Kinderzuschuss).

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@Gaenseliesel

Deshalb auch dieser Nachsatz in meiner Antwort.

trotzdem dürfte sich der Nachweis als reine Wohngemeinschaft bei einem solch engen Familienverhältnis als schwierig erweisen.

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@Andri123

Das Teilhabepaket ist vom Einkommen der "Alleinerziehenden" abhängig und nicht davon ob diese Kinderzuschlag erhält . Auch gilt hinsichtlich den Richtlinien nach SGB II sind Geschwister sich nicht zum Unterhalt verpflichtet - ergo wäre dabei nur die anteilig zu erbringende Miete - 25 % der KDU - zu berücksichtigen.

Außerdem .... verringert sich durch Steuerklassenwechsel das Einkommen ( jetzt mal ohne die für FS sich verringernde Miete betrachtet ) .... ist auch das beim Kinderzuschlag wieder zu berücksichtigen.

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@wilees

Die klassischen Voraussetzungen für das Teilhabepaket sind der Bezug bestimmter Leistungen. Wenn man diese nicht bezieht, kann man sich auch eine Berechnung/Bescheinigung des jobcenters ausstellen lassen, die sich aber sicherlich an den Werten dieser Leistung orientieren wird.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.betanet.de/teilhabe-und-bildungspaket.html&ved=2ahUKEwiaovCetPzrAhUGsKQKHXn4DnkQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw33EQI9rM9NEKmXcffew-LI

Und ja, ich gehe von KdU 25% für das Geschwisterteil aus.

Die Spirale mit dem verminderten Einkommen bei LSK I habe ich mal ausgelassen, aber das stimmt natürlich.

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@Andri123

Bin jetzt voll durcheinander 😂. Wird der Kinderzuschlag nun weiterhin bezahlt/gestattet oder nicht?

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@Lenoxx

🙈.....das kann ich komplett nachvollziehen 😴😉

Deine Schwester bezieht doch kein Alg2, oder ? Sie hat lediglich ein zu geringes monatl. Einkommen.... oder sehe ich das jetzt falsch ❓🤔

Insofern reicht es in einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Antrag dein Mietanteil als Einkommen angeben wird. 

Du gleichst doch quasi lediglich das ihr dann nicht mehr zustehende Wohngeld aus..... dadurch ändert sich doch nichts am ursprünglichen Gesamteinkommen deiner Schwester 🤷‍♀️

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@Gaenseliesel

Ja, aber im Voraus ausrechnen können wir alle das nicht, ob dann noch Ansprüche bestehen. Es ist auch recht kompliziert.

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@Andri123

Ich denke nicht ganz so kompliziert, da im o.g. Fall das anteilige Wohngeld nicht vom Amt sondern vom Bruder kommt 🤷‍♀️ Letztlich dürfte die Rechnung wie auch schon zuvor, vor Einzug des Bruders aussehen.

Nur mal angenommen..... der Bruder zieht nicht zur Schwester, unterstützt sie aber aus reiner "Geschwisterliebe" mit dieser monatl. (Wohngeld) Summe ❓❓❓🤔

Ich sage mir in solchen Fällen..... nicht so ängstlich sein, ANTRAG stellen und abwarten ☝️ 😉

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@Gaenseliesel

Klar, ich denke kompliziert, das ist richtig. Er oder sie wollte es aber im Voraus berechnen. Und das kann hier niemand. Da helfen ihm weder optimistische noch pessimistische Einschätzungen.

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@Andri123

Manchmal reicht LOGIK, aber nicht immer ‼️ 😉

Deshalb ..... Antrag stellen 🤷‍♀️

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