Wohngeld Mischhaushalt haben Anspruch?

4 Antworten

Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld, außer :

https://www.wohngeld.org/studenten.html

wenn BAföG Leistungen ausschließlich als Darlehen geleistet werden.

Ansonsten .... niemand kann Dich daran hindern, trotz der Aussage des SB einen schriftlichen Antrag auf Wohngeld zu stellen und dann halt im Falle X die Negierung nach Ablehnung dieses Antrages zu akzeptieren.

Benutzer750 
Fragesteller
 09.04.2020, 23:55

In der gleichen Webseite was Sie als Beweis beigefügt haben. Wenn Sie mal runter scrollen Unter Nr. 3 Keine reiner Student steht dass ich aber Trotzdem einen Anspruch auf Wohngeld habe.

Hilfreich

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wilees  10.04.2020, 00:07
@Benutzer750

Nur Deine Frau + Dein Kind haben bedingt durch den Bezug von Leistungen nach SGB II keinen Anspruch auf Wohngeld .... und da liegt der Haken.

Aber probier es aus ..... und gut ist es.

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Lass Dich nicht so schnell am Telefon abwimmeln, stelle einen formalen gemeinsamen Antrag. Dann erfolgt eine Prüfung durch die Behörde. Eure Aussichten sind positiv. Viel Glück!

Förderung in Form von Mietzuschuss oder Wohngeld

Auch bei diesem Thema kommt wieder der Umstand zum Tragen, ob Du „dem Grunde nach“ Anspruch auf BAföG hast. Denn wir haben ja schon gelernt: Wenn das der Fall ist, gibt es eigentlich keine Extraleistungen. Sobald Du aber mit jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, der grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG hat (z.B. Deinem Kind oder einem nicht studierenden Partner), könnt ihr gemeinsam Wohngeld beantragen – auch wenn Du selber BAföG berechtigt bist.

https://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/hartz4-student

wilees  09.04.2020, 23:51

Nur hier haben die Familienangehörigen selbst als Leistungsbezieher keinen Anspruch auf Wohngeld.

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cyracus  12.04.2020, 01:30

Hi @Mearz + @wilees, habe auf Studis Online eine Antwort auf genau diese Frage rausgebuddelt (aus 2014), bestenfalls hilft die dem Fragesteller.

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In der gleichen Webseite was Sie als Beweis beigefügt haben. Wenn Sie mal runter scrollen Unter Nr. 3 Keine reiner Student steht dass ich aber Trotzdem einen Anspruch auf Wohngeld habe.

cyracus  12.04.2020, 01:26

Weil Du Deinen Kommentar versehentlich als Antwort geschrieben hast und dieser Test hier unsinnig ist, kannst Du ihn selbst melden (bei den drei Punkten) und begründen, dass dies Deine eigene Antwort ist, die unsinnig ist, und bitte, die Antwort zu löschen. - Allgemein klappt das.

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Auf dieser Seite von Studis Online aus 1914 wird auf 3 Seiten genau Dein Thema inhaltsreich diskutiert:

ALG II Bedarfsgemeinschaft mit Bafög und Wohngeld

https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,1787386

Zahlen haben sich inzwischen verändert. - Um sicher zu sein, dass die dort aufgezeigte Rechtslage mit der 2020 identisch ist, könntest Du dort ja fragen.

Im Zweifelsfall stell einfach einen Antrag auf Wohngeld, tut ja nicht weh. - In Hamburg hatte ich total Glück mit der Sachbearbeiterin im Wohngeldamt. Sie war freundlich und hilfsbereit, ganz andere Energie als in Jobcentern.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Ihr werdet leicht erkennen, was auf Eure Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

cyracus  12.04.2020, 01:31

Fehlerteufelchen:

Natürlich ist die Antwort auf Studis Online nicht 100 Jahre alt, sondern aus 2014.

😁

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