KV der Kinder nach Heirat der Eltern?

1 Antwort

Hallo, die erste Antwort war leider falsch. Denn da es sich um gemeinsame Kinder handelt, brauchen Sie nicht zu adoptieren.

Die Kinder müssen nicht in die PKV, sie können auch freiwilig mit eigenem Beitrag in der GKV bleiben. Das kostet pro Kind dann um die 150 EUR, also ähnlich viel wie in der PKV.

Beitragsfrei geht es nur weiter, wenn Sie unter der JAEG verdienen.

Gruss

Barmer

Merci, gemeinsame Kinder hatte ich überlesen. Das ändert natürlich alles. Insofern danke für die Klarstellung.

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Zunächst vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Auf der DAK-Webseite habe ich jedoch folgenden Wortlaut finden können:

"Ausschluss: Für Kinder ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höher verdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (2012 = 4.237,50 Euro) übersteigt."

Demnach müssen die Kinder vielleicht doch in die PKV wechseln!?

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@ErwinLindemann

Da steht "Familienversicherung" barmer sprach aber von einer "freiwilligen" Versicherung.

Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das eine kostet nichts und das andere eben 150,- € im Monat.

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