Also Hausverbot ist Hausverbot also eigentlich muss der Typ von der Mall nicht gestatten, die Mall zu betreten, aber man könnte mal einen Anwalt um Rat fragen wie sowas gerichtlich aussieht.

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Sofern dein Ex- Freund die Sachen verkauft hat oder an Dritte weitergegeben hat, kommt Unterschlagung nach § 246 StGB in Betracht. Falls Sie Ihren Bekannten anzeigen, kann er danach strafrechtlich belangt werden.

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Wenn der Besitzer von der Mall ein Hausverbot ausspricht. Aber die Person die Hausverbot hat trotzdem in die Mall gehen würde so wäre Das Hausfriedensbruch nach § Absatz 1 StGB im Strafgesetzbuch

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Ich würde mich einfach vom Anwalt beraten lassen und ihn fragen ob man gesetzlich vorgehen kann

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Also normal sagt man immer nach 2 Wochen kommt in den meisten Fällen nichts mehr, wenn ein Monat vergangen wäre kommt gar nichs mehr davon kannst du ausgehen.

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Also da du in dem Moment 12 warst, wirst du keine Anzeige bekommen, aber deine Eltern könnten im schlimmsten Fall eine bekommen, aber ich denke eher da du 12 warst, das deine Eltern diesen Gegenstand einfach bezahlen musst

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