Haus und erbschaft?

4 Antworten

Also ist/war das Erbe 204.800,-Euro wert (200.000,- Euro Haus + 4.800,- Bauplatz), unter der Bedingung, dass es nicht noch andere Sachen gab wie Konten, Wertpapiere usw.

Gesetzliches Erbe wären 1/2 die Witwe, 1/2 die 3 Kinder, also je 1/6.

Durch Testament gab es zwei Erben, die Witwe 1/2 und Du 1/2.

Pflichtteil ist 1/2 vom gesetzlichen Erbe, auszuzahlen in Geld, somit 1/12 pro Schwester.

Also 204.800/12 = 17.067,- pro Schwester.

Hat jeder von Euch beiden zu je 1/2 zu zahlen.

Den Bauplatz hast Du schon.

2 Möglichkeiten, Du kaufst der Witwe die Hälfte des Hausgrundstücks ab 100.000,- und ziehst dabei die Zahlungen für die Schwestern ab, die Du dann direkt zahlst (kann man im Kaufvertrag so vereinbaren).

Wenn Du Dir die 100.000,- nicht leisten kannst, beantragst Du die Teilungsversteigerung udn gibst bei Antrag gleich an, dass die Schwesern diesen Pflichtteilsanspruch haben und sagst denen, dass sie Ihre Ansprüche beim Gericht mit anmelden sollen, dann wird es bei der Verteilung berücksichtigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
supersuper 
Fragesteller
 15.05.2023, 10:38

Vielen Dank Herr WfwBinder

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supersuper 
Fragesteller
 15.05.2023, 13:03

Und wenn das Haus zwangsversteigert werden sollte bekommt sie noch immer ein zwölftel von den 200.000 Schätzwert vom Gutachter. oder ein zwölftel vom Erlös der Zwangsversteigerung?

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wfwbinder  15.05.2023, 13:23
@supersuper

Das kann tatsächlich ein Problem werden. Der Erbfall war vor zwei Jahren. In dem Moment wo Dein Vater starb, hat der ERbfall/Eigentumsübergang stattgefunden, auch wenn es nicht durchgeführt werden konnte.

Man muss nun prüfen, woran es liegt dass der Kaufpreis nun vom damaligen Schätzwert abweicht. War die Schätzung zu hoch, oder oder hat sich der Wert vermindert bzw. der Kaufpreis ist nun geringer, weil die Zinsen gestiegen sind.

Vermutlich müsst Ihr versuchen mit den Schwestern einen Kompromiss zu finden.

Die Frage ist ja sagen wir Basis 120.000,- + 4.800,- = 124.800,- / 12 = 10.400,-, oder die oben errechneten 17.067,-

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supersuper 
Fragesteller
 16.05.2023, 13:07
@wfwbinder

Und was passiert wenn das Haus nun zwangsversteigert teilungsversteigerung erfolgt zahle ich dann noch immer von dem Gutachten die 200.000 an pflichtteil oder von dem Erlös durch die teilungsversteigerung

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wfwbinder  16.05.2023, 14:20
@supersuper

Es könnte vor Gericht landen udn dann kommt es auf den Richter an, bekanntlich ist man auf hoher See und vor deutschen Gerichten allein in Gottes Hand.

Die Frage wäre dann, ob die Schätzung zu hoch war, ob man es schneller hätte abwickeln müssen usw. usw. usw. Dabei würde dann nur noch mehr Zeit vergehen und alle noch zusätzlich Geld verlieren.

Daher meinte ich ja, dass man sich einigen sollte.

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supersuper 
Fragesteller
 16.05.2023, 14:40
@wfwbinder

Geschätzt wurde das Haus auf ca 200.000 hab mich vertippt es ist ca 1 Jahr her macht das einen Unterschied? Ich kenne 2 Leute die oft Häuser Kaufen oder Bauen beide meinten das Haus seih maximal 150.000 wert... Dennen ihre Meinung an dem Tag wiederum als mein Vater starb waren die immobilienpreise hoch bauzinsen Noch OK im Wertgutachten wurde auch ein wert von 150.000 genannt aber mit einer höheren Stufe wegen Lage des Objektes etc dann 200.000 es war ein DEKRA Gutachten.

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wfwbinder  16.05.2023, 15:20
@supersuper

Entschuldigung, Aber das ist auf die Entfernung wirklich nicht zu beurteilen. Ich kenne weder den Wirtlaut des Gutachtens, noch das Haus und die Umgebung.

Wer hat denn das Gutachten in Auftrag gegeben und was wurdem Gutachter gesagt, wo für es ist.

Also da kann ich nur raten im eigenen Ort einen Anwalt aufzusuchen.

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die Person "Vater" ist auch der Vater deiner Schwestern? Richtig?

Kein Stiefvater oder so?

Da du und die Witwe(Mutter oder Stiefmutter?) zu 50% geerbt haben, folgere ich, das es ein Testament da gibt?

Was steht denn da drin, bzw steht da außer dem enterben sonst noch etwas drin?

Es könnte zb auch eine Klausel im Testament stehen, wonach Schenkungen an die Schwestern vom Vater(sofern es da welche gibt) auf den Pflichtteil angerechnet werden.

Das war damals nämlich so, als meine Mutter starb, in ihrem Testament stand nämlich so eine Klausel, da mein Bruder damals ein Grundstück geschenkt bekam, Wert ca 300k

Vondaher hatte mein Bruder auch nie einen Pflichtteilsanspruch gegen mich gestellt, da der Wert der damaligen Schenkung den Pflichtteilsanspruch um das mehrfache überstieg.

Ohne diese Klausel hätte er einen Pflichtteilsanspruch gg mich gehabt.

Also wichtig wäre, was steht im Testament?

Du solltest das von einem Anwalt vorab klären lassen, das ist da zu speziell.

Wenn sich deine Schwestern jetzt einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wird deren Anwalt wohl den Zeitwert zum Todeszeitpunkt des Vaters feststellen lassen, bzw das durch einen Gutachter bewerten lassen.

Wenn du dein Grundstück jetzt weit unter Wert veräusserst, könnte man argumentieren, du hättest es gemacht zum Nachteil deiner Schwestern.

Da wirst du vermutlich Probleme bekommen, da der Zeitwert des Objekts ja feststeht.

Und ob der damalige Wert von 200k da stimmt, wird der Gutachter ebenfalls errechnen können.

Du schreibst hier Minibauplatz...Minibauplatz für 4800 Euronen...? hallo?

Also wenn da irgendwelche Schenkungen im Spiel waren zugunsten der Schwestern, vielleicht ergibt der Pflichtteil dann auch "null" wie bei meinem Bruder damals.

Ich denke, dir wird dann der genaue Zeitwert zum Todesdatum des Vaters gerrechnet, nicht deine Kaufsumme von 200k....und wenn du das dann minimierend veräußerst, ist das dein Problem.

Ohne zu wissen was damals im Testament stand des Vaters...bzw etwaiige Klauseln bestehen, kann man da nichts weiter zu sagen.

Deine Schwestern werden den damaligen Zeitwert begutachten lassen, und davon ihren Pflichtteil einfordern.

supersuper 
Fragesteller
 15.05.2023, 12:55

Was ist wenn ich es für diesen Preis nicht verkauft bekomme weil die immobilienpreise gerade fallen und die bauzinsen explodieren meine Schwestern wurden per Testament enterbt

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tellerchen  15.05.2023, 14:31
@supersuper

ich glaube, das interessiert weder deine Geschwister noch den beurteilenden Gutachter, wenn es anderherum wäre, du würdest Pflichtteil fordern...würdest du auf die Bemerkung... "für den Preis nicht verkauft bekommen" verständnis zeigen? Mal ganz ehrlich, es wäre dir doch auch egal, wenn es um Geld geht...."ist nicht dein Problem", würdest du vermutlich denken, das gleiche werden deine Geschwister auch denken....und dem Anwalt da kommt es auch gelegen... seine Endabrechnung erhöht sich durch den Streitwert.

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tellerchen  15.05.2023, 16:45
@supersuper

das habe ich auch nie behauptet...wenn du einen Experte möchtest, mußt du dich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden...und dieses Fachwissen auch entsprechend bezahlen...

Hier ist ein Informationsforum und kein Expertenforum

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Nicht die Witwe muss zahlen, sondern du. Gesetzlich steht der Witwe 50% zu und den Kindern 50%. 2 Kinder sind enterbt und fordern Ihren Pflichtteil. Der geht nicht vom Teil der Witwe ab, sondern von deinem Anteil, denn du hast die 50% bekommen, die für alle Kinder währen. Du musst den anderen beiden 1/6 deines Anteiles Zahlen

supersuper 
Fragesteller
 15.05.2023, 13:16

Da hat aber mein fachanwalt was anderes gesagt

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wfwbinder  15.05.2023, 15:51
Der geht nicht vom Teil der Witwe ab, sondern von deinem Anteil, denn du hast die 50% bekommen, die für alle Kinder währen.

Beides ist falsch.

Die Pflichtteile gehen aus dem Erbe vorab und dann wird nach dem Testament geteilt.

Hier sind also bei der Erbverteilung 50:50, beide testamentarischen Erben mit je 50 % dabei.

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In dem Fall gilt der Erlös aus der Versteigerung.

supersuper 
Fragesteller
 15.05.2023, 10:36

Kann das zu einem Problem führen da ich schon das kleinere Grundstück gekauft habe notariell beurkundet ist es schon .

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