Zwangsversteigerung wegen Trennung. Was ist, wenn z.B. nur so viel geboten wird, dass gerade mal die bestehenden Schulden getilgt werden?

5 Antworten

Daß es bei einer Zwangsversteigerung oftmals nur Verlierer gibt ist aus der Vergangenheit hinreichend bekannt. Aber wenn bei einem der sich Trennenden die Vernunft abgeschaltet wird, dann muß er halt auf diese Weise lernen, dass auch "Rache" oder "tiefe Verletztheit" nicht umsonst ist.

Deine Rechnung passt doch.

DEr Mann ersteigert für 400.000,-.

Damit ist die Bank mit 400.000,- bezahlt. ER hat das Haus und die gesamten Schulden (gehen wir davon aus, dass er finanzieren muss).

Ein Problem wäre es, wenn ein Fremder das Haus für 350.000,- ersteigert. Die Bank bekommt die 350.000,- und es bleibt ein Rest von 50.000,- Euro, die sie zurück zahlen müssen.

In solchen Situationen ist die beste Lösung, wenn man sich mit der Bank darauf einigen kann, dass einer der Beiden das Haus gegen Schuldübernahme behält. Es spart die Kosten der Versteigerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum soll immer ein Gewinn entstehen ?

Ein Haus kann auch im Wert fallen wie jeder andere Vermögenswert auch. So dass die Restschuld höher ist als der Wert des Hauses. Wenn es der Fall ist dann haben die Schuldner ein Problem. Die Restschuld muss dann noch abgetragen werden gesamtschuldnerisch nach der Trennung

Diese Rechnung kann doch nicht aufgehen:

Wieso soll "kein" Erlös entstehen wenn für 400.000 Euro ersteigert wird?

Die Eheleute sind Gesamtgläubiger. Da haftet nicht jeder auf 200.000 Euro, sondern jeder auf 400.000 Euro.

Die Bank wird wegen des bestehenden Grundpfandrechts 400.000 Euro aus dem Versteigerungserlös bekommen.

Wie die Ehegatten nachher den Ausgleich unter sich vollziehen ist nicht Sorge der Bank.

Die Eheleute sind natürlich Gesamtschuldner und nicht Gesamtgläubiger!

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Hondax

Es handelt sich hier um eine Auseinandersetzungsversteigerung = Teilungsversteigerung im Ggs. zur Forderungszwangsversteigerung.

Nach dem Deckungs- und Übernahmegrundsatz muss der Erwerber, also der Mann, die Kreditverbindlichkeiten übernehmen.

Das Grundpfandrecht (Hypothek/Grundschuld) des Kreditgebers bleibt bestehen.

Zu deiner Frage:

Der Mann wird als Meistbieter Alleineigentümer und Alleinschuldner.