Nur ein Kind kriegt Haus geschenkt, Witwe zieht zugleich mit ein, damit Geschwister außen vor?

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Da Schenkungen von Immobilien notariell abgewickelt werden, sollte auch die Vereinbarung der Pflege in diesem Schenkungsvertrag notariell vereinbart sein. Das kommt aus Deiner Schilderung nicht so recht heraus.

Die Mutter kann natürlich ihr Haus jederzeit schenken, wem sie will. Das muß nicht fair sein, d.h. gibt es mehrere Geschwister, so haben diese zu Lebzeiten der Mutter keinen Anspruch auf irgendwelche Ausgleichszahlungen oder andere Schenkungen.

Sollte die Mutter vor Ablauf von 10 Jahren versterben, dann wird nach §2325 BGB den anderen Kindern die Möglichkeit der Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs eingeräumt. Pflichtteilsansprüche beziehen sich auf die tatsächlichen Anteile am Vermögen der verstorbenen Mutter, während Pflichtteilsergänzungsansprüche sich auf z.B. Schenkungen zu Lebzeiten der Mutter beziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt den Schenkungswert abzüglich einer Bewertung der Auflage zur Pflege für jedes Jahr, das zum Todeszeitpunkt der Mutter die Schenkung zurückliegt, um ein Zehntel weniger. Stirbt die Mutter also fünf Jahre nach der Schenkung, so ist nur der halbe Immobilienwert anzusetzen. Stirbt die Mutter 10 oder mehr Jahre nach der Schenkung, gibt es keine Pflichtteilsergänzungsansprüche aus dieser Schenkung mehr.

ist die Sache dann wasserdicht, sollte die Mutter sterben und die Geschwister wider Erwarten Pflichtteil verlangen?

Was das Eigentumsrecht an der Immobilie beträfe, ja, schon mit Übergabe. Es sein denn, die Mutter würde zu Pflegefall mit vollstionärer Unterbringung und sie (oder das Sozialamt) würde Schenkung zurückverlangen.

Wurde ja zu Lebzeiten verschenkt an das eine Kind, somit kein Vermögen mehr aus dem die restl. Geschwister was fordern könnten, richtig?

Falsch: Die Begünstigte hätte 10 Jahre lang degressiv, d. h. jährlich 1/10 im Verkehrswert abzüglich der Pflegepflichtvereinbarung fallend, quotal anteilig Pflichtteilsrecht in Geld zu erfüllen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).

Wäre das Haus 250 TEUR wert, die Pflegepflicht (500 x 12 x 10) mit 60 TEUR anrechenbar, mit Erbfall nach z. B. 5 Jahren also gut 112 TEUR den Nachlass hinzuzurechnen, zu dem sog. fikltiven Reinnachlasswert jedes der Geschwister erhöhten Pflichtteilsanspruch geltend machen könnte.

G imager761

der Plan geht nur auf, wenn die Schenkung 10 Jahre zurückliegt- sonst wird die Schenkung wertmässig dem Nachlaß zugerechnet und die Tochter müsste Pflichtteilsansprüche bedienen!

und die Tochter müsste Pflichtteilsansprüche bedienen!

Da fehlt das Wort "anteilig".

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