100 prozent erwerbsunfähig und hartz 4

2 Antworten

Ist Deine Rente befristet, kannst Du einen Antrag auf ALGII stellen.

Da die Sachbearbeiterin des Sozialamtes Dich zum Amt für Arbeit schickt, ist von einer befristeten Rente auszugehen, denn nur wenn eine endgültige, unbefristete EU-Rente gewährt wird, fällt der Anspruch auf ALG II weg und es kämen ergänzend Leistungen nach dem SGB XII in Betracht.

Das bedeutet, erst dann bekämst eine Grundsicherung, die das Sozialamt leistet.

Sorg Dich nicht wurmstich, Du hast eine Arbeitsmarktrente bekommen, das ist beim Jobcenter schon öfter vorgekommen, Du bist zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig, könntest Teilzeit arbeiten, doch der Teilzeitarbeitsmarkt gilt als verschlossen (es ist sehr schwierig in Teilzeit unterzukommen). Nimm Deinen Rentenbescheid mit zum Jobcenter und beantrage Arbeitslosengeld II. Hier wird Dir geholfen einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz zu finden. Gesetzliche Grundlage ist § 8 Absatz 1 vom SGB II.