Hauptberuf, Nebengewerbe und Vermieter - Wie sind die Steuerfreibeträge zu handhaben?
Moin an alle Steuerexperten,
ich habe folgende Frage.
Ich arbeite in Vollzeit als ITler, bei einem Unternehmen und habe hier ein Jahreseinkommen von ca. 33.300,- €.
Zusätzlich habe ich ein Nebengewerbe als Fotograf. Hier habe ich ein Jahresumsatz erzielt von 9.000,- €. Zusätzlich bin ich ab diesem Jahr auch Vermieter und habe in den letzten 4 Monaten 3.000,- Mieteinnahmen erwirtschaft. Im Jahr 2019 (wenn sich nichts ändert) werden es also ebenfalls 9.000,- €.
Nun konnte ich bis dato recherchieren, dass der Steuerfreibetrag bei ledigen, bei rund 9.000,00 € im Jahr liegt.
Zählen die 9.000 € im Jahr denn auch mit zum Vollzeitjob?
Heißt das ich muss dann den Freibetrag (nehmen wir mal den vollen Umsatz an) von 51.300,- abziehen, sodass ich 42.300,- versteuern muss?
Oder hab ich für mein Vollzeit Beruf jeweils einen separaten Freibetrag, die Vermietung und für mein Nebengewerbe, ebenfalls?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. :)
4 Antworten
Du musst natürlich gar keine Steuerfreibeträge handhaben, sondern Deine Einkünfte in der Steuererklärung angeben.
Der Grundfreibetrag gilt nur einmal pro Person, um es mal so blöd auszudrücken. Deine Einkünfte werden zusammen gezählt und besteuert.
Du hast den Grundfreibetrag von 9.000,- nur einmal und der wird beim Lohnsteuerabzug für das Gehalt bereits berücksichtigt.
Ausserdem die Arbeitnehmerpauschale von 1.000,- Euro udn die Vorsorgepauschale, sowie die Sonderausgabenpauschale.
Bei Deinem Nebengewerbe als Fotograf wird in der Einkommensteuer nicht der Umsatz, sondern der Gewinn besteuert. Den solltest Du zuerst einmal ermitteln.
Ebenso in der Vermietung, auch dort wird nicht die Miete besteuert, sondern der Überschuss aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn Du so an die Sache herangehst udn die Steuererklärung ausfüllst, wie es nach der Frage klingt, wirst DU ca. doppelt so viel Einkommensteuer nachzahlen, wie Dich ein Steuerberater kosten würde.
Hallo,
vielen Dank für deine kompetente Antwort.
Werde wohl besser sein, dass ich einen Steuerberater hinzuziehe.
Mir wächst das doch etwas über den Kopf. :)
Beste Grüße und ein angenehmes Wochenende.
Ich habe noch so meine Zweifel, dass es sich bei der Tätigkeit als Fotograf wirklich um ein Gewerbe handelt.
Bei 9.000 Euro Umsatz im jahr mag das hingehen, aber wenn der Gewinn explodiert, würde am Ende Gewerbesteuer gezahlt, obwohl kein Gewerbe da ist.
Freier Beruf wäre möglich, aber er schreibt ja nicht, was er fotografiert. Und bis 24.500,- Gewinn ist ein weiter Weg. Aber trotzdem ein weiterer Grun einen unserer Kollegen zu besuchen.
Es muss alles durchgeprüft werden. Bei der "Vermietung" hingegen könnte es sich um ein Gewerbe handeln - es steht ja nicht da, was vermietet wird.
Bei der Gelegenheit muss man auch noch die umsatzsteuerlichen Riskien mit auf den Weg geben.
Den Freibetrag gibt es nur einmal, leider.
Als Gewerbetreibender und Vermieter bist Du offenbar noch nicht lange unterwegs, ansonsten wäre Dir sowohl der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn beim Gewerbetreibenden wie auch der zwischen Mieteingang und zu versteuernden Einkünften aus V+V geläufig.
Damit die Steuererklärung nicht zum Desaster wird solltest Du vielleicht doch besser einen Steuerberater beauftragen.
Und Du hast wirklich keinen Steuerberater?
Wäre besser, Du würdest das hinausgeschmissene Geld an mich überweisen.
Das Tierheim würde sich freuen.
Und als Ergänzung: Es zählt für die Einkommensteuer nicht der Umsatz (bei Gewerbe und Vermietung), sondern der Gewinn! Wenn der Fragesteller den Unterschied nicht kennt, sollte er es sich ergoogeln oder lieber zu einem Steuerberater gehen.