Reverse Charge mit Chinesischer Firma?
Ich bin als Unternehmensberater tätig und habe nun einen chin. Kunden, dem ich mtl meine Leistungen in Rechnung stelle. Muss ich die MWST ausweisen oder kann das Reverse Charge Verfahren angewandt werden?
Ich arbeite direkt für das Headquarter. Muss ich auf meiner Ausgangsrechnung etwas spez vermerken?
2 Antworten
Wenn Du die Rechnung nach China stellst, dann ist das eine steuerfreie Lieferung ohne Mehrwertsteuer und das muss auch auf die Rechnung drauf.
Reverse-Charge kommt hier auf keinen Fall zur Anwendung, da das nur zwischen EU-Staaten greift.
kommt drauf an.
Wenn Du die Leistung für deren Hauptsitz in China ausführst, nein.
Arbeitest Du für deren Depandance in Deutschland dann mit Steuer.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Danke für die Info. Muss ich auf meiner Ausgangsrechung etwas spez vermerken?