Wie funktioniert Reverse Charge Rechnung an Unternehmen in Großbritannien?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Deinem Sachverhalt brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Du hast alles zusammen um das Reverse Charge Verfahren anzuwenden, bzw. dies Deinem Kunden anzudienen.

Die Steuernummer Deines Kunden (bitte ihn noch um die Eintragung seinesUnternehmens zur Sicherheit) weist ihn als Unternehmer aus.

Nur der Hinweis auf § 13 b ist fehl am Platz, weil der nicht die Grundlage ist in diesem Fall.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
wayne87 
Fragesteller
 03.09.2023, 17:03

Vielen Dank! Das hilft mir weiter.

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Im britischen Steuerrecht gibt es einige Ausnahmen, so dass die Beurteilung ohne Steuerberater nicht ganz einfach ist. Grundsätzlich sind sonstige Leistungen im Land des Leistungsempfängers zu versteuern.

In § 13 b werden die Umsätze ausländischer Unternehmer an deutsche Unternehmer behandelt. Der kann also hier nicht angewendet werden. Kein Wunder. Das deutsche Umsatzsteuergesetz hat in UK keine Gültigkeit.

wayne87 
Fragesteller
 03.09.2023, 11:33

Ist das Reverse Charge verfahren nicht genau dafür gemacht? Ich erbringe eine Leistung, die Steuerschuld liegt aber beim Leistungsempfänger. Das wiederum stelle ich in der Rechnung klar, indem ich das Reverse Charge verfahren nenne.

In dem Link weiter unten von der IHK steht:

Das Reverse-Charge-Prinzip bleibt auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestehen.

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Steinemann  03.09.2023, 16:20
@wayne87

Natürlich ist hier grundsätzlich Reverse-Charge anzuwenden. Aber nicht nach § 13 b des deutschen Umsatzsteuergesetzes.

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wayne87 
Fragesteller
 03.09.2023, 17:04
@Steinemann

Ahh verstehe. Da hab ich was durcheinander gebracht. Vielen Dank!

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Danke für den Link. Das habe ich bereits gelesen. Leider steht in dem Link nichts darüber, wie man das praktisch umsetzt.

In dem Beitrag steht, dass das Reverse-charge Verfahren nach dem Austritt UK's aus der EU bestehen bleibt. Bedeutet das, dass ich die Rechnungen wie oben beschrieben stellen kann?

wayne87 
Fragesteller
 03.09.2023, 11:48

Danke für den Link. Das habe ich bereits gelesen. Leider steht in dem Link nichts darüber, wie man das praktisch umsetzt.

In dem Beitrag steht, dass das Reverse-charge Verfahren nach dem Austritt UK's aus der EU bestehen bleibt. Bedeutet das, dass ich die Rechnungen wie oben beschrieben stellen kann?

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