EÜR - Zeile 11/12 (nicht steuerbare Umsätze) - USA-Umsätze?
Guten Tag!
Ich mache gerade meine EÜR über ELSTER. Ich bin ein Kleingewerbetreibender und ich arbeite online von zuhause aus auf einer amerikanischen Platform auf der ich Software teste. Ich werde vom amerikanischen Unternehmen in USD per PayPal bezahlt.
Nun habe ich die folgende Frage - muss ich meine Betriebseinnahmen in EÜR auch in der Zeile 12 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG) angeben, oder nur in der Zeile 11?
Meine Frage kommt davon, weil ich die Umsätze aus den USA soweit ich weiß ja tatsächlich nicht steuerbar sind (mein Leistungsort ist ja Sitz des Leistungsempfängers nach § 3a Abs 2. Satz 1 UStG wenn ich es richtig verstehe) wenn es nur um die Umsatzsteuer geht... deswegen bin ich ein wenig verwirrt ob ich da auch die Zeile 12 nutzen sollte, es kann sehr gut sein ich bringe hier zwei Sachen durcheinander...
Ich wäre für jede Hilfe dankbar
1 Antwort
Wenn Du nur Umsätze mit den USA hast, ist die Kleinunternehmerregelung für Dich falsch, denn die Umsätze sind sowieso steuerfrei.
Den Vorsteuerabzug hast Du dann als Liquiditätszuschuss als Dreingabe oben drauf.
Also Zeile 15.
Bis zur Bestandskraft kann noch gewählt werden. Du kannst also noch aus allen Ausgaben 2021 die Vorsteuer herausrechnen und in der Umsatzsteuererklärung abziehen.
Alles klar, danke für die Infos, es ist sehr hilfreich und informativ. Ich habe es mir überlegt und würde gerne aus derzeitigen Zeit- und Aufwandsgründen erst ab der Steuererklärung 22 anfangen es so zu handhaben, deswegen würde ich gerne für 2021 noch vereinfacht machen, müsste ich dann wenn ich es richtig verstehe die gesamten Einnahmen sowohl in der Zeile 11 als auch in der 12 angeben?
Super, vielen Dank für alles, du hast mir sehr geholfen!
Vielen Dank für die Antwort!
Daran habe ich gar nicht gedacht, ich werde dann höchstwahrscheinlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, das macht dann Sinn, da ich tatsächlich nur die US-Einnahmen habe.
Kannst Du mir noch bitte sagen wie ich es am besten sagen wie es nun im jetzigen Stand machen sollte (für 2021), wo ich von der Kleinunternehmerregelung noch Gebrauch mache? Ich kann da ja (oder?) jetzt noch nicht die Zeile 15 benutzen aufgrund der Regelung? Wäre es falsch da die Zeile 11 oder 12 zu benutzen? Ich hätte da gerne noch ein wenig Zeit mich damit auseinanderzusetzen und für 2021 erstmal die Regelung beibehalten. Vielen Dank nochmals!