Von Reverse Charge Verfahren Gebrauch machen ohne UST-ID des Kunden?
Guten Tag,
ist es möglich von dem Reverse-Charge Verfahren Gebrauch zu machen, auch wenn auf der Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden fehlt?
Oder sind die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Adresse des B2B Kunden absolute Pflichtangaben bei Dienstleistungen ins EU-Ausland oder Drittland?
Über jeden Tipp wäre ich dankbar.
Viele Grüße
1 Antwort
Mit der USt-ID-Nummer weist der Kunde nach, dass er in seinem Heimatland als Unternehmer registriert ist. Ohne diese Nummer musst Du ihn wie einen Privatkunden behandeln, sonst schuldest Du die Umsatzsteuer.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Und bei einem Nicht-Unternehmer als Kunde muss man grundsätzlich die UST zahlen bzw. der Leistungsort bleibt in Deutschland, ist das richtig?