Angabe der Reverse-Charge-Umsätze in der EÜR?
Guten Abend,
ich habe einige Rechnungen, für die ich im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens die Umsatzsteuer schulde ("Umkehr der Steuerschuldnerschaft"). In den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung gibt es dafür vorgesehene Felder.
Wo aber trage ich diese Beträge in der EÜR ein? Ich muss ja auch dort dokumentieren, dass ich dem Staat die Umsatzsteuer schulde. Gleichzeitig kann ich sie als Vorsteuer absetzen.
Kann ich daher die zu entrichtende Steuer zu "vereinnahmte Umsatzsteuer" hinzuaddieren? Denn dort steht ja, wie viel Umsatzsteuer ich insgesamt zahlen muss. Und den gleichen Betrag addiere ich bei "gezahlte Vorsteuerbeträge" dazu, damit mir die gezahlte Steuer auf diesem Wege wieder gutgeschrieben wird.
Würdet ihr das auch so machen?
Danke und einen schönen Abend!
1 Antwort
Ich muss ja auch dort dokumentieren, dass ich dem Staat die Umsatzsteuer schulde.
Warum?
Normalerweise steuern die Buchhaltungsprogramme die Buchungen entsprechend in die Steuererklärungen und deren Anlagen ein. Aber das kann selbst DATEV nicht richtig, von daher sehe ich nicht, warum das in der EÜR nochmals dokumentiert werden sollte.
Weil ich in der EÜR die gezahlten Vorsteuerbeträge ausweisen muss, wo auch die gezahlte Steuer des Reverse-Charge-Verfahrens enthalten ist. Dementsprechend muss ich die Steuer auch irgendwo abführen, oder?