Angabe der Reverse-Charge-Umsätze in der EÜR?

1 Antwort

Ich muss ja auch dort dokumentieren, dass ich dem Staat die Umsatzsteuer schulde.

Warum?

Normalerweise steuern die Buchhaltungsprogramme die Buchungen entsprechend in die Steuererklärungen und deren Anlagen ein. Aber das kann selbst DATEV nicht richtig, von daher sehe ich nicht, warum das in der EÜR nochmals dokumentiert werden sollte.

manni864 
Fragesteller
 21.08.2019, 00:30
Warum?

Weil ich in der EÜR die gezahlten Vorsteuerbeträge ausweisen muss, wo auch die gezahlte Steuer des Reverse-Charge-Verfahrens enthalten ist. Dementsprechend muss ich die Steuer auch irgendwo abführen, oder?

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