Geschäftsführer vermietet Neuwagen an GmbH?

2 Antworten

Ich empfinde die Idee mit der Vermietung an den Arbeitgeber kontraproduktiv.

  1. Vermietung als Privatperson ist eher unlogisch, denn die auerhafte Vermietung eines Wagens ist gewerblich.
  2. Nur mit dieser Gewerblichkeit bringt, bzw. erhält den Vorsteuerabzug.
  3. Das benötigt aber eine Einahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung und somit eine umfangreichere Einkommensteuer-, sowie sonst unnötige Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung.

Die Idee von @Alvas ist absolut richtig. Du gibst der GmbH ein Darlehen und machst dafür einen ganz normalen Darlehensvertrag mit der GmbH

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Und wenn die junge GmbH pleite geht, erhält er dann sein Darlehen zurück?

Ich glaube ja auch, dass die Idee unsinnig ist, aber zumindest der Wagen würde dem Fragesteller in dem Fall gehören. Oder?

0
@Andri123

Wenn er in dem Darlehensvertrag die Sicherungsübereignung vereinbart schon.

1

Die andere Idee (hier praltiziert):

Der GGF kauft (oder least) das Fahrzeug und vermietet es an die GmbH, und zwar zu Selbstkosten.

Das hat folgende Auswirkungen:

  1. Der GGF wird selbst zum Unternehmer. Praktischerweise verzichtet er auf die KU-Regelung, um die Vorsteuer zu retten.
  2. Die Vermietung hat mangels Einkünfteerzielungsabsicht keine Auswirkung bei der Einkommensteuer (oder gar Gewerbesteuer) des GGF.

Das ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn der GGF bessere Konditionen aushandeln kann als die Gesellschafter.

1
@EnnoWarMal
Das ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn der GGF bessere Konditionen aushandeln kann als die Gesellschafter.

Stimmt natürlich.

Nur wenn ich bisher verhandelt habe, war immer die Frage "Unternehmer, oder Privat" und auf die Gegenfrage, "warum" war immer die Antwort, "bei Unternehmern habe wir die Möglichkeit ......"

Ich weiß nur, das ich beides erlebt habe, sowohl, dass es günstiger war zu leasen, wie auch in zwei Fällen, zu kaufen.

Es wird vermutlich immer eine Einzelfallentscheidung bleiben und von der jeweiligen Marktlage für das betreffende Modell abhängen.

1
@wfwbinder
als die Gesellschafter.

....als die Gesellschaft.

Sorry, dicke Finger.

war immer die Frage "Unternehmer, oder Privat"

Unternehmer wird der GGF dann ja....

0

Guten Tag, 

ich habe im Rahmen einer geplanten Existenzgründung eine GmbH als Gesellschaft gewählt. 

nun benötige ich ein Fahrzeug für die gewerbliche Nutzung.

Da mein PKW ideal dafür ist, möchte ich ihn an die Firma zu den Selbstkosten vermieten. Ein Übertrag in das Firmenvermögen ist nicht möglich, da es sich um ein Privatleasing /Miete handelt.

zudem läuft das Leasing in 6 Monaten aus. 

Zudem würde ich in der Gründungsphase auch Kosten sparen und mir lästige Bankgespräche für die Finanzierung eines neuen Fahrzeuges in der Startphase ersparen.

Funktioniert das ? 

da ich ja nur die Leasingkosten weiterleiten will , habe ich ja auch keine Gewinnabsicht bei der Vermietung.

ich könnte es sogar einrichten, das das Auto ausschließlich gewerblich genutzt wird, da meine Frau noch einen Wagen hat. 

0

Die Idee ist etwas unlogisch. Denn wenn das Geld vorhanden ist, um das Auto zu kaufen, dann kann doch auch die GmbH das Auto kaufen. Die teuren Leasing Gebühren sind dann ja schon mal gespart, der Vorsteuerabzug geltend gemacht und und und...

In der GmbH ist das Geld für einen Kauf ja nicht vorhanden. Allerdings für Leasing bzw. Mieten. Wenn ich allerdings das Auto an die GmbH vermiete, dann ist es nochmal rund 20 % günstiger, als wenn eine Leasing Bank das Geschäft abwickelt.

Sprich, im Endeffekt wird gespart. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob sich der Aufwand lohnt und ich nicht nachher das Erspare wieder an den Steuerberater zahlen muss.

0
@dfritz

Nicht zu vergessen die Erhöhung Deiner Einkommensteuer wegen der Mieteinnahmen.

0
@dfritz

Nein, das lohnt sich nicht. Wenn du das Geld als Kapitaleinlage in die GmbH gibst, kommt durch die steuerlichen Vorteile und die Senkung des Gewinns durch die Abschreibung ein besseres Ergebnis heraus. Zu guter letzt muss du die Mieteinnahmen privat ja auch noch versteuern, kannst aber keine Ausgaben oder Abschreibung gegenrechnen. Diese Idee ist nicht empfehlenswert.

2