Geschäftsessen Einzelunternehmen?
Gibt es als Einzelunternehmer eine Möglichkeit Steuer abzusetzen bei einem Essen, das während der Arbeitszeit bestellt wird in einem Einzelunternehmen?
Wenn ich während der Arbeitszeit ein Essen bestelle, ist es möglich das als Geschäftsessen steuerlich geltend zu machen?
2 Antworten
Wenn es um Dein eigenes essen geht, dann nicht. Es kollidiert mit § 12 EStG, Abzugsverbot von Ausgaben für den privaten Bereich.
Aber ob Du mit Geschäftsfreunden ins Lokal gehst, oder bei der Konferenz das Essen ins Haus liefern lässt ist egal.70 % sind abzugsfähig.
Das essen kostet 119 Euro. 100,- Euro Betriebsausgabe, 19 Euro Vorsteuer. 30,- Euro sind aber von den Betriebsausgaben nicht abzugafähig und werden wieder gewinnerhöhend gebucht und 5,70 Euro ist die umsatzsteuerkorrektur.
Ok verstehe, aber gilt auf Lebensmittel nicht 7% Umsatzsteuer?
Ja stimmt, aber da denke ich kaum dran, denn ich betreue keine Restaurants und seit zig Jahren hatte ich in dem Zusammenhang immer 19 %. Also klar 7 %, aber alles anderes bleibt.
Du musst mindestens zwei Essen bestellen:)
Wenn Du mindestens einen Geschäftspartner bewirtet hast, gelten 70% als Betriebsausgabe.
Das ergibt sich aber von selbst, da die Ausgabe in der EÜR entsprechend eingetragen wird unter "Bewirtungen".
Nur zur Ergänzung: Man muss auch die Nachweispflichten erfüllen, § 4 Abs. 5 Nr.2 EStG:
"(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
1.
(...)
2.
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. 2Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. 3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen;
Also auf 70% nur den Nettopreis zahlen (7% Abzug) ?