Vorsteuerabzug für Sacheinlage?

1 Antwort

Nein, die kann nicht in 2017 abgezogen werden.

Aber dafür in der Umsatzsteuererklärung 2016. 

Ebenso wie der Verlust 2016 in der Einkommensteuererklärung 2016.

Das sind "Kosten vor Eröffnung" denn die Unternehmerische Tätigkeit beginnt regelmäßig mit der Vorbereitung der Geschäftseröffnung.

Wieder ein Beispiel an dem man zeigen kann wie wichtig die Tätigkeit der Gründercoaches ist, oder zumindest ein Infogespräch bei einem Steuerberater, bevor die zukünftigen Unternehmer einen Haufen Geld aus dem Fenster werfen.

Danke für die schnelle Antwort. Leider kann ich diese aber nicht in der Umsatzsteuererklärung für 2016 angeben, da das Unternehmen erst seit 2017 existent ist. Also die Sacheinlage mit dem Netto-Betrag verbuchen?

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@ManjaundAndre

Wieso besteht das Unternehmen erst seit dem 01. 01. 2017?

Weil da die Gewerbeanmeldung gemacht wurde? Die ist dafür nciht entscheidend.

Weil das im Fragebogen für die steuerliche Erfassung angegeben wurde? Egal.

Ein Unternehmen beginnt mit dem Entschluss etwas zu unternehmen und der ersten Vorbereitungstat. Das ist ggf. der Kauf eines Kugelschreibers und eines Schreibblocks um zu notieren was alles gebraucht wird und um den Businessplan zu schreiben.

Seit über 40 Jahren erzähle ich jedem Gründer, dass er ab dem ersten Tag alle Belege sammeln muss, weil alle Kosten und somit auch die vor der offiziellen Eröffnung, abzugsfähig sind.

Daher ist es erforderlich, dass Dein Ehemann für das jahr 2016 eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung macht in die er diese Kosten aufnimmt und natürlich dabei auch die Vorsteuer erfasst udn die in einer Umsatzsteuererklärung 2016 geltend macht.

In 2017 sind die Kosten nämlich nicht anzusetzen wegen § 11 EStG (ZUfluss-/Abflussprinzip).

Ich weis nicht, woher Deine falsche Ansicht kommt, aber ein Infogespräch bei einem Steuerberater (Infogespräche bis zu 1 Stunde sind bei den meisten Kollegen kostenlos), oder die Teilnahme an einem GRünderseminar, hätten hier Klarheit gebracht.

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