Nach Umzug wurde Rechnung (Fachliteratur, Kindle) mit alter Wohnadresse ausgestellt. Kann ich sie trotzdem steuerlich geltend machen?

3 Antworten

Die Umsatzsteuer ist die einzige Steuer, die detaillierte Angaben auf der Rechnung benötigt (§ 14 (4) UStG), deshalb gehe ich davon aus, das die Umsatzsteuer gemeint ist.

Aber ja, diese Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. Der Leistungsempfänger ist ja eindeutig erkennbar.

Solange es sich nur um Ungenauigkeiten wie z.B im Namen oder der Anschrift handelt, ist es nicht notwendig die Rechnung zu berichtigen. 

Solange die Pflichtangaben eindeutig identifiziert werden können und die Ungenauigkeiten nicht sinnentstellend sind, führen diese auch nicht zu Problemen mit dem Finanzamt.

Na klar kannst Du abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986