Unterhalt nachfordern möglich?

2 Antworten

deine Unterhaltsgrenze ist bei arbeit 1370 Euronen, bei arbeitslosigkeit 1180 Euronen

wenn du trotzdem Unterhalt bezahlst, ist das deine Sache, müssen must du es nicht, aber jeder so wie er will.

Ich würde dir raten zumindest einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht zu nehmen. Dieser erste Termin ist zumindest bei einer Rechtschutzversicherung kostenfrei.

Mach dir Notizen, bevor du was vergisst.

Ansonsten laß sie klagen, dann wird das zumindest mal gerichtlich festgesetzt ...abmachungen mit dem Expartner kann man nicht beweisen, wie das bei Gericht ausgeht, weiß niemand, wichtig wäre nur, das du hoffentlich Nachweise hast.. über deine Unterhaltszahlungen(Überweisung mit Verwendungsgrund Unterhalt Monat xx) und den Unterhalt nicht in bar gibst.

In Punkto Arbeit wie ist denn deine Vertragliche Arbeitszeit in Stunden?

sprech doch mal mit dem AG, die Stunden zurück zufahren auf das vertragliche Nivaue.

Wer weiß, das er bei Gericht gewinnt, der lügt, es gibt ein Sprichwort von einem ehemaligen Anwalt

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

also alles nur kettenrasseln der Anwältin

aber nimm einen Beratungstermin eines Anwaltes, das gibt dir Sicherheit

. Ein Unterhalt von 850€, der von Anfang an fällig gewesen wäre wegen der privaten KV.

Unfug - man kann rückwirkend keine Unterhaltserhöhung fordern.

nd Du kannst hinsichtlich des von Dir beschriebenen Nettoeinkommens nicht einemal den Mindestunterhalt bezahlen, da alleine Dein Selbstbehalt bei 1370 Euro liegt.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/

Du solltest Dir schnellstens selbst juristischen Rat ( Fachanwlt für Familienrecht ) suchen. Bei Deinem geringen Einkommen dürftest Du dafür einen Beratungshilfeschein bekommen, so dass diese Hilfe für Dich nahezu kostenfrei ist:

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

Viel Erfolg.