Unwissend mit Falschgeld bezahlt?

3 Antworten

So unbedarft oder betrunken muss man erst einmal sein dass einem nicht auffällt, das da etwas nicht stimmen kann, wenn man gebeten wird, Fünfziger gegen Fünfziger zu tauschen?

Und wenn man sich dann noch Unwahrheiten ausdenkt, dürfte die Strafverfolgung einem das nicht abnehmen. Das Strafmaß kannst du in § 147 StGB nachlesen; als Ersttäter wohl eher Geldstrafe.

Kennst du das Sprichwort:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!

Also, warum soll dir die Polizei glauben?

Bei der Geschichte zu bleiben wäre ebenso sinnlos wie sie sich überhaupt auszudenken.

Stelle das richtig! Allein wegen des Auftauchens am Weihnachtsmarkt werden die Deine Geschichte ohnehin anzweifeln.

Wegen Falschaussage kommt man nur vor Gericht, wenn die auch dort abgegeben wurde. Hier käme allenfalls Strafvereitelung o.Ä. in Betracht, die aber erstmal bewiesen werden müsste.