Gekoppelter Autokaufvertrag mit Finanzierung?
Hallo ich habe im Autohaus eine verbindliche Bestellung für ein Auto aufgegeben mit Unterschrift.Die daran gekoppelte Finanzierung habe ich noch nicht unterschrieben ist der Autokauf schon gültig?Ich weiß wenn ich die Finanzierung unterschrieben hätte könnte ich 2 Wochen die Finanzierung widerrufen somit wäre auch die gekoppelte Bestellung hinfällig.
3 Antworten
Ich würde es mal so formulieren:
Der Kaufvertrag wird rechtsgültig mit der Finanzierungszusage der Bank.
Der Kaufvertrag behält seine Gültigkeit, wenn keine Finanzierung beantragt wurde bzw. diese durch den Kunden widerrufen wird.
Fazit: Nur wenn die Bank eine Finanzierung ablehnt, ist der Kaufvertrag hinfällig.
Das Autohaus und die Bank sind ja nicht blöd.
Nein. Üblicherweise wird ein eigenständiger Kaufvertrag für ein Auto erstellt und unterschrieben. Der Verkäufer räumt ein Rücktrittsrecht ein, wenn der Kunde dieses Auto nicht finanziert bekommt. Somit muss der Kunde eine Finanzierungsablehnung dem Autohaus vorlegen. Hier kommt es auf die genaue Vertragsgestaltung an bzw. ob es sich wirklich um ein Koppelgeschäft handelt.
Das ist bei nicht miteinander verbundenen Vertraegen so (der Kaeufer besorgt sich die Finanzierung extern und ohne Beteiligung des Autohaendlers selbst). Sofern dann kein Widerrufsrecht vereinbart wurde, ist der Kaeufer in diesem Fall natuerlich weiter an den Kaufvertrag gebunden. Dann sind beide Vertraege ja auch nicht miteinander verbunden.
Bei verbundenen Vertrraegen (der Haendler wirkt an der Darlehensbeantragung mit) bilden beide Vertraege aber eine Einheit und das Nichtzustandekommen oder der Widerruf des Darlehensvertrags wirkt sich auch auf den Kaufvertrag aus (der Kaeufer ist nicht mehr daran gebunden).
Der Kaufvertrag ist gültig. Stell dir vor, dass es auch Menschen gibt, die ein Auto bar bezahlen können ohne jegliche Finanzierung. Die unterschreiben dann auch keinen Finanzierungsvertrag.
Ist der Kaufvertrag mit einem Darlehensvertrag verbunden, hat man als Verbraucher ein Widerrufsrecht hinsichtlich des Verbraucherdarlehens und ist dann auch nicht mehr an den damit verbundenen Kaufvertrag gebunden.
Das ist z.B. regelmaessig der Fall, wenn der Darlehensvertrag unter Mitwirkung des Autohaendlers zustande gekommen ist.
Der Darlehensvertrag wurde aber nicht unterzeichnet . Es kann ja auch sein, dass eine Finanzierung sich im Nachhinein als nicht erforderlich hersusstellt. Insofern hat der Kaufvertrag seine Gültigkeit, da kein Darlehensvertrag zustande gekommen ist.
Auch wenn ein mit dem Kaufvertrag verbundener Verbraucherdarlehensvertrag dann doch nicht zustande kommt, ist der Verbraucher nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.
Ist ja auch logisch. Sonst muesste er das Auto ja auch dann bezahlen, wenn die Bank das Darlehen ablehnt.
Du verdrehst für Tatsachen. Da der Darlehensvertrag erst gar nicht unterzeichnet wurde, gibt es für die Bank gar keinen Anlass, das Darlehen zu prüfen. Warum lässt der Verkäufer den Kunden gehen, wenn nur das eine MIT dem anderen möglich sein soll? Das sehe ich völlig anders. Wenn der Autoverkauf nur mit Darlehensvertrag möglich wäre, warum wurden dann nicht unmittelbar beide Unterschriften geleistet? Diese Story ist völlig unlogisch. Nur wenn die Finanzierung platzt, wird der Kaufvertrag ungültig. Aber: Es ist gar keine Finanzierung in Auftrag gegeben worden! Ergo: Kaufvertrag gültig.
Ueblicherweise wird ein Kaufvertrag geschlossen und gleichzeitig ein Darlehensantrag gestellt. Das Vertragsangebot der Bank kommt dann natuerlich erst ein paar Tage spaeter. Dann kann der Verbraucher seinen Darlehensantrag widerrufen oder dem Vertragsangebot einfach nicht zustimmen. Damit erlischt dann auch seine Bindung an den Kaufvertrag.
Ich spring mal für die anderen ein... ohne Darlehensvertrag ist es ein einfacher Kaufvertrag. Außer die Unterschrift wurde nur vergessen und die Kopplung geht klar aus dem Kaufvertrag hervor.
Aber es klingt nach Auto gekauft und mal schauen, wie ich es zahle. Damit wäre der Vertrag rechtsgültig geschlossen.
Warum unterschreibst Du dann nicht einfach mal die Finanzierungsanträge?
Entweder wird die Finanzierung dann abgelehnt und/oder Du sprichst nach einer Zusage einen Widerruf aus!
Und damit platzt dann auch der KV.
Aktuell ist der KV gültig, da es gar keine Finanzierung gibt!
Wenn der Verbraucher den mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag wirksam widerruft, ist er auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Siehe dazu BGB § 358 Abs. 2.
Wann die Vertraege als miteinander verbunden gelten, steht dann in Absatz 3 des gleichen Paragrafen.