Ist das eine Mietminderung?

Unser Haus (8 Parteien), wird seit November'22, energetisch modernisiert, außen wie auch in den ganzen Wohnungen.

Ich bin dadurch noch kränker geworden. Punkt 07:00 Uhr ging das bohren und Gehämmer auf dem Dach los. Als das dann fertig war,wurden unsere Balkone abgerissen. Im Dezember wurden dann sämtliche Fenster+Balkontür, Wohnung für Wohnung erneuert. Wir hatten draußen, glaube ich, 5° Grad Außentemperatur. In der Wohnung hatte ich nur 16° und fallend.

Ich muss dazu sagen, ich bin zu 100 % schwerbehindert, und kann nicht mehr so gut laufen. Da haben die aber keine Rücksicht drauf genommen. Die anderen 3 Räume, da waren die ruck zuck fertig mit Fenster und Schalosien. Der Jungspund sollte dann im Wohnzimmer die Schalosien anbringen. Er fing um kurz nach 14 Uhr damit und die Katastrophe fing an. Um ½ 5 , ist mir dann der Kragen geplatzt,bin dann zum Vorarbeiter gefahren (Rollstuhl} und bin laut geworden. Ich habe ihm gesagt, wenn das jetzt nicht bis 17 Uhr fertig ist, schmeiß ich Euch raus. Die kamen dann, und der Vorarbeiter.....sah dann den Schaden. Alles total schief eingebaut, beim Test,kam bald das ganze Ding runter. Er hatte einfach vergessen, dass Führungsseil mit dem Rollo zu verbinden. Außerdem die Aufhängung total falsch geschnitten. Die mussten ein komplett neues Rollo einbauen. Die waren dann endlich um kurz nach 18 Uhr fertig. Ich dagegen total durchgefroren. Der Pflegedienst hat mir dann geholfen, dass ich ins Bett kam. Vorher hat er noch meine Bettheizung angemacht. So habe ich wenigstens etwas Wärme gehabt. Meinem Nachbarn hatte es böse erwischt. Er wurde 2 Tage später mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus gefahren.

Am nächsten Morgen haben die erst einmal den Vermieter angerufen, damit Heizkörper wieder angemacht werden. Denn in der Zwischenzeit war die Heizung wegen eines technischen Panne ausgefallen. Das Bad habe ich erst letztes Jahr, wegen der Rutschgefahr auf den alten Bodenfliesen aus den 70er Jahren, komplett neu mit rutschfesten Fliesen verlegen lassen. Das ganze hat 4,500,00 € gekostet. Da habe ich schon dem Vermieter, der mir ja die Genehmigung dafür gegeben hat, und auch dann eine Abnahme dafür vorgenommen hat, angeschrieben. Auf die Antwort warte ich noch.Dafür habe ich im Wohnzimmer die Heizungsrohre an der ganzen Wand, natürlich mit Blende und plötzlich Rohre von oben bis in den Keller. In meiner Wohnung sind die auch mit einer Blende. Auch im Bad, Schlafzimmer und Küche hängen die Blenden. Ich weiß jetzt nicht mehr, wie ich das jetzt abklären kann. Durch Mietminderung oder umziehen. Und da ist schon das nächste Problem. Ich darf nur eine Wohnung nehmen, wo ich mit meinem E-Rollstuhl reinfahren, und auch in die Wohnung fahren kann, wegen aufladen der Batterie. Also Barrierefreier Zugang, und Erdgeschoss ohne Treppen. Der darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht im Hausflur,schon gar nicht, wie einige Vermieter verlangen, dass der Rollstuhl vor dem Hauseingang stehen muss.

Gruß Rolf

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Da die Umbauarbeiten offensichtlich noch nicht ganz abgeschlossen sind, musst du das aushalten. Um 07.00 h dürfen die Arbeiten anfangen und sogar bis 20.00 Uhr gehen. Die Löcher in der Wand werden noch gebraucht? Ansonsten den Vermieter schriftlich auffordern, diese zu verschließen. Einen Grund für eine Mietminderung gibt es nicht bei energetischen Sanierungsmaßnahmen.

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Du musst auf jeden Fall beim Anwalt anrufen und absagen. Das Attest musst du in der Schule einreichen. So war es zumindest beim Schülerpraktikum meiner Tochter.

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Du kannst einen Ausbildungsvertrag nur kündigen, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Ansonsten muss es einen sehr wichtigen Grund für die Kündigung geben, z. B. einen Wechsel in einen anderen Beruf. Willst du aber in deinem Ausbildungsberuf bleiben und nur den Betrieb wechseln, geht das nicht so ohne Weiteres.

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Solange du noch schulpflichtig bist (U18) bleibst du auf der Schule, auch wenn du sitzenbleibst. Das bedeutet, dass du dem Berufskolleg schreibst, dass du eine weitere Ehrenrunde drehst und deinen Platz für den nächsten Bedürftigen frei gibst.

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Ich glaube, du hast das mit der Heizung nicht verstanden. Nur weil ein Heizkessel 30 Jahre alt ist, muss er nicht raus. Sofern es sich bei eurem Heizkessel um einen Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel handelt, ist dieser von der maximalen Betriebslaufzeit nicht betroffen. Sie dürfen grundsätzlich auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Also einfach mal einen Blick auf die Heizanlage werfen und nachschauen, was genau bei euch verbaut ist. Da es schon vor über 30 Jahren Niedertemperaturkessel gab, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass gar nichts geändert werden muss.

Nichtsdestotrotz hat das rein gar nichts mit eurer Wohnsituation zu tun oder mit eurem Mietvertrag. Der kann nicht wegen einer Heizung gekündigt werden.

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Ja, die Theorie ist zwingend erforderlich für jeden Führerschein, den du neu beantragst.

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Der Vermieter hat in deinem Fall nicht die Miete erhöht, sondern die Nebenkosten-Vorauszahlung. In deinem Fall erfolgt die Erhöhung NICHT im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung, aus der sich eine Nachzahlung ergeben hat. Insofern ist diese Erhöhung nicht rechtmäßig. Du musst demnach die Erhöhung nicht zahlen. Jedoch wird eine höhere Nachzahlung im nächsten Jahr zu erwarten sein. Also ja, du kannst dieser Erhöhung widersprechen.

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Im Rahmen eine Berufsausbildung wirst du natürlich auch die Berufsschule besuchen. Du bist aber bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig. Deshalb wird es schwierig werden, einen Vollzeitjob zu finden, denn kein Arbeitgeber will gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen.

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Gemäß diesem Chatverlauf hast du definitiv das Hotel storniert. Ich sehe hier keinen Fehler der Agentur.

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Wenn ich es richtig verstehe, gibt es für ein derzeit unbebautes Grundstück eine Baugenehmigung, die vor 25 Jahren einem Grundstückseigentümer erteilt wurde, der dann aber nie gebaut hat? Diese ist in der Zwischenzeit verfallen, weil Baugenehmigungen in der Regel nach 3 Jahren erlöschen, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Dazu müsste man aber in der jeweiligen LBO die genaue Frist nachschauen, da das Ländersache ist.

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Wurdest du direkt von der Geschäftsleitung beschuldigt oder ist das nur der Flurfunk oder deine persönliche Empfindsamkeit? Als Betriebsleiter solltest du über die Gerüchteküche erhaben sein. Solange dir die GL keine Anschuldigungen macht, kannst du ganz entspannt deinen Job weiterführen. Es sei denn, du suchst nur einen Grund, um dort aufzuhören, weil du keine Lust mehr hast zu arbeiten und auf ALG 1 spekulierst. Ansonsten sucht man sich üblicherweise erst einen neuen Job bevor man kündigt.

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Nicht nur die Stromkosten kommen dazu, sondern auch:

Grundsteuer

Müllabfuhr

Frischwasser

Abwasser

Niederschlagswasser

ggf. Straßenreinigung

Gebäudeversicherung

Dann kommt es natürlich auf euren Stromtarif an (Wärmepumpentarif?) und euren Verbrauch. Seid ihr "Warmduscher" oder eher die abgehärteten, die sich im Winter auch bei 19 Grad noch wohlfühlen? Wie viele Personen leben dort? Wie hoch sind die kommunalen Abgaben? Hier kann man keine verlässlichen Aussagen machen.

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gemeldet!

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Bauunternehmen stellt vierfache Menge an Material in Rechnung als im Angebot vorgesehen, ist das rechtens?

Hallo,

wir haben im Zuge des Baus unseres Einfamilienhauses ein Tiefbauunternehmen für die Erdarbeiten beauftragt. Dieser hat von uns (durch den Architekten angefertigt) alle Pläne im Vornherein bekommen, wo auch alle Höhenangaben, Lagepläne, etc. für die Erdarbeiten angegeben waren.

Das Angebot für die Erdarbeiten wurde "auf Grundlage der bereitsgestellten Pläne" erstellt (Zitat aus dem Angebot), jedoch gibt es die Klausel, dass am Ende nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird.

Aufgrund des Angebots durch das Tiefbauunternehmen, haben wir uns für ihn entschieden und auch nicht nach weiteren Angeboten Ausschau gehalten, da es preislich zu unseren Vorstellungen gepasst hat.

Nun haben wir die Rechnung erhalten und der Tiefbauer meinte, dass sie deutlich mehr Auffüllmaterial benötigt haben als angenommen (Kalkulation war 180 Tonnen, Gesamtmenge am Ende waren 650 Tonnen, also fast die vierfache Menge!). Da hat uns natürlich der Blitz getroffen und daher nun die Frage, ob man das rechtlich einfach so hinnehmen muss, da ja auf Grundlage des Angebots der Auftrag an dieses Tiefbauunternehmen rausging. Diese haben sich aber sehr deutlich verrechnet und eigentlich sollte doch mit Hilfe der Höhenangaben und Grundstücksbesichtigung im vornherein eine Berechnung möglich sein (gewisse Abweichungen sind natürlich immer zu erwarten).

Anwalt einschalten oder ist man da sowieso auf verlorenem Posten?

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Ich würde zunächst fragen, WER dieses Angebot eigentlich geprüft hat? Der Architekt hätte wissen müssen, wie viele cbm ausgeschachtet werden und wie viele cbm dann wieder verfüllt werden müssen. Wenn ihr in den Plänen genaue Maße habt, kann man das selbst berechnen. Entweder hat euer Architekt das Angebot nicht geprüft, oder es war nicht sein Job, das zu prüfen und dann habt ihr einfach "blind" bestellt. Lagen EUCH die Pläne nicht vor? Wer genau ist für die Auftragsvergabe verantwortlich? Ich sehe da eher den Fehler auf Seiten des Bauherrn/Architekten. Angebote sind dazu da, dass man sie prüft. In der Regel gibt es ein Leistungsverzeichnis oder ein Aufmaß. Dann kann sowas eigentlich nicht passieren, wenn man das Angebot auch mal liest, bevor man den Auftrag erteilt.

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Das Gerät hat sich dort nicht selbst hingestellt und die Daten hat auch jemand ausgelesen. Das ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Mitarbeiter und kein Roboter gewesen.

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Da ist gar nichts doppeldeutig. Du kannst 6 Wochen vor Ende des 1. Jahres zum Ende des Ausbildungsjahres kündigen. Wenn das Ausbildungsjahr am 31.07.2023 endet, musst du bis spätestens nächste Woche Freitag gekündigt haben. Besser ein paar Tage eher um den Postweg einzuplanen und die Frist nicht zu versäumen.

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Geh jobben. Ein Wochenende auf einem Volksfest oder einer ähnlichen Veranstaltung kellnern und schon hast du die Kohle zusammen.

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