Darf meine Vermieterin die Indexmiete rückwirkend anwenden?

3 Antworten

Indexmieterhöhungen werden in der Praxis eigentlich immer Rückwirkend gemacht. Beispiel:

Index erhöht sich für Mai (Was man meist erst einen Monat später festellen kann da der Mai-Index aus dem Verbraucherpreisindex meist erst im Juni abzulesen ist (also immer im darauffolgenden Monat) ).

Dann wird eine Indexanpassung "zum 01.05.2022" gemacht obwohl diese im Juni erstellt und versendet wird. Da in §578 BGB geregelt ist, dass §557 (Indexmiete) im Gewerbe keine Anwendung findet, gehe ich davon aus, dass es keine gesetzlichen Vorschriften außer die Verjährung gibt, und das somit rechtens ist.

In diesem Artikel steht ein Satz (" Der Gesetzgeber hat dies in Abkehr von den üblichen Klauseln bei gewerblichen Mietern..."), der auf eine Zulässigkeit hindeutet, soweit die automatische Erhöhung im Vertrag steht. Also müsstest Du in den Vertrag schauen.

Verjährt wäre da ja auch noch nichts, wenn man von der üblichen dreijährigen Verjährungsfrist ausgeht. Das wäre halt die zweite Frage.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjbwvvr7Zv5AhUqh_0HHYmVChsQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fimmobilien%2Fverwalterpraxis%2Findexmiete-2-wirkungsweise-der-klausel_idesk_PI9865_HI638808.html&usg=AOvVaw0srCi8UaYxOnj7IInCcGi4

Vermutlich richtet es sich bei euch als gewerbliche Mieter lediglich nach der gesetzl. Verjährungsfrist.

Und diese ist noch bei keinen der genannten Jahren eingetreten.

Ich gehe davon aus, dass ihr zahlen müsst.