Hausübertragung zu Lebzeiten?

4 Antworten

Wer kann mir hier eine realistische Einschätzung geben?

Realistische Einschätzung - Realität: sollten Deine Eltern ( beide ) mit Testament (Dein Bruder als Alleinerbe eingesetzt ) in z.B. 3 Monaten bei einem Autounfall ums Leben kommen, so wäre Dein Pflichtteil aus dem Haus nach dem genannten Schätzwert 45.000 Euro.

Würden sie nach der Hausübertragung z.B. "erst" in 10,x Jahren sterben, so bliebe nicht einmal mehr ein Pflichtteilergänzungsanspruch - heißt Du könntest komplett leer ausgehen.

Unabhängig davon - Deine Eltern sind Dir gegenüber absolut nicht fair - sprich Du wirst hier benachteiligt. Aber es ist ist alleine ihre Entscheidung - wenn auch eine eher unschöne Haltung Dir gegenüber.

Ob die Haltung der Eltern unfair ist oder nicht, kann hier mangels ausreichender Information nicht beurteilt werden.

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Wenn die Eltern erst 10 Jahre später sterben, steht Dir nicht mal ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.

Ausserdem erhält der Bruder nur eine Schenkung in Höhe des derzeitigen Verkehrswertes abzüglich des Kapitalwertes für das Wohnrecht. Da die Eltern ja noch nicht so alt sind, könnte dieser Wert recht hoch ausfallen. (Jahreskaltmiete mal Lebenserwartung gemäss Sterbetabelle.)

Wenn Elternteile vor Ablauf von 10 Jahren heim- und sozialhilfebedürftig werden, ist die Schenkung rückgängig zu machen.

Bestünde das Erbe nur aus dem Haus, betrüge dein Pflichtteil 1/4 oder 45.000 EUR von 180.000 EUR.

Deine Eltern wollen offenbar deinen Bruder begünstigen, und das ist ihr gutes Recht, dich auf diesen Pflichtteil zu setzen.

Geht man davon aus, dass sie noch einige Jahre leben, berücksichtigt Kaufkraftschwund oder Ausgaben für Krankheits- oder Pflegekosten, sind 40.000 EUR tatsächlich ein großzügiges Angebot.

Lehnst du ab, wäre die Alternative, dass nach 5 Jahren nur noch die Hälfte, nach 10 Jahren das Haus überhaupt keine Ergänzung mehr hergäbe.

Mein Rat: Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach, nimm an.