Pflichtteil oder pflichtteilsergänzungsanspruch? Haus überschrieben?

2 Antworten

Ja, wenn Deine Eltern innerhalb der nächsten 8,5 Jahre versterben, gibt es einen Pflichtteilergänzungsanspruch Deiner Schwester.

Dessen Höhe richtet sich:

  1. Nach dem Wert des Hauses (200.000,-)
  2. Abzüglich Wert des Wohnrechts (muss nach Alter und Jahresnettokaltmiete im Zeitpunkt der Übertragung gerechnet werden)
  3. Anrechnung der Pflegeleistung gem. § 2057 a BGB

Ich habe mal für "fast 90" 88 Jahre angenommen und für die Jahresnettokaltmiete 7.200,-. Da wäre das Wohnrecht 32.032,- Euro Wert.

Wenn wir die Pflegeleistung mal mit 500,- Euro im Monat annehmen (und davon ausgehen, dass sie nicht bezahlt wurde), sind es nochmal 6.000,- pro Jahr, die gegengerechnet werden.

Dazu kommt, dass der Wert der Schenkung pro Jahr um 10 % abschmilzt.

Also es wird nicht viel übrig bleiben.

Aber ja, vom Grundsatz gibt es den Anspruch mit 1/2 vom gesetzlichen Erbe.

Wenn wir die Sache mit der Pflege mal rauslassen, weil dazu ja außer der Tatsache, keine Angaben gemacht wurden und meine Annahme von Alter udn Wert ansetzen, so war bei der Schenkung der Wert ca. 170.000,- Euro und 1/2 davon (gesetzliches Erbe) 85.000,-, davon wieder 1/2 Pflichtteil 42.500,-.

Nun sind 1,5 Jahre vergangen und es sind schon mal 2/10 weniger also 34.000,- Euro.

Wohlbemerkt, die Pflegeist noch nciht berücksichtigt. Also keine Angst vor großen Forderungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Katze232 
Fragesteller
 29.05.2023, 10:22

Vielen ❤️lichen Dank

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tellerchen  29.05.2023, 11:31

"Ja, wenn Deine Eltern innerhalb der nächsten 8,5 Jahre versterben, gibt es einen Pflichtteilergänzungsanspruch Deiner Schwester."

wann ist der Pflichtteilergänzungsanspruch nach dem Tot beider Eltern verjährt?

auch 3 Jahre?

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