Pflichtteil oder pflichtteilsergänzungsanspruch? Haus überschrieben?
Hallo, mein Elternhaus wurde mir vor 1,5 Jahren überschrieben. Es sind 2 Wohnungen im Haus vorhanden mit jeweils 75 m2. Meine Eltern haben ein eingetragenes Wohnrecht auf Lebenszeit, wobei beide fast 90 Jahre alt sind und ich sie seit Jahren betreue. Mein Kind wohnt in der anderen Wohnung und zahlt Nk. Ich habe noch eine Schwester die ihr Geld fordern wird, sobald die Eltern versterben. Was kommt dann auf mich zu Pflichtteil oder pflichtteilsergänzungsanspruch?? Das Haus ist ca. 200000 eur wert. Wie sieht die Berechnung für meine Schwester dann aus?
2 Antworten
Ja, wenn Deine Eltern innerhalb der nächsten 8,5 Jahre versterben, gibt es einen Pflichtteilergänzungsanspruch Deiner Schwester.
Dessen Höhe richtet sich:
- Nach dem Wert des Hauses (200.000,-)
- Abzüglich Wert des Wohnrechts (muss nach Alter und Jahresnettokaltmiete im Zeitpunkt der Übertragung gerechnet werden)
- Anrechnung der Pflegeleistung gem. § 2057 a BGB
Ich habe mal für "fast 90" 88 Jahre angenommen und für die Jahresnettokaltmiete 7.200,-. Da wäre das Wohnrecht 32.032,- Euro Wert.
Wenn wir die Pflegeleistung mal mit 500,- Euro im Monat annehmen (und davon ausgehen, dass sie nicht bezahlt wurde), sind es nochmal 6.000,- pro Jahr, die gegengerechnet werden.
Dazu kommt, dass der Wert der Schenkung pro Jahr um 10 % abschmilzt.
Also es wird nicht viel übrig bleiben.
Aber ja, vom Grundsatz gibt es den Anspruch mit 1/2 vom gesetzlichen Erbe.
Wenn wir die Sache mit der Pflege mal rauslassen, weil dazu ja außer der Tatsache, keine Angaben gemacht wurden und meine Annahme von Alter udn Wert ansetzen, so war bei der Schenkung der Wert ca. 170.000,- Euro und 1/2 davon (gesetzliches Erbe) 85.000,-, davon wieder 1/2 Pflichtteil 42.500,-.
Nun sind 1,5 Jahre vergangen und es sind schon mal 2/10 weniger also 34.000,- Euro.
Wohlbemerkt, die Pflegeist noch nciht berücksichtigt. Also keine Angst vor großen Forderungen.
Nachdem das Haus an Dich überschrieben wurde steht der Schwester beim Ableben eines Elternteiles ein Pflichtteilergänzunganspruch zu, der mit jedem vollendeten Jahr nach erfolgter Schenkung um 10% abschmilzt.
"Ja, wenn Deine Eltern innerhalb der nächsten 8,5 Jahre versterben, gibt es einen Pflichtteilergänzungsanspruch Deiner Schwester."
wann ist der Pflichtteilergänzungsanspruch nach dem Tot beider Eltern verjährt?
auch 3 Jahre?