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Schenkung Elternhaus zu Lebzeiten - faire Regelung für Geschwister?

Liebe Community,

ich benötige nun auch einmal eure Expertise zu einem Sachverhalt:

Ein Elternhaus, 2 Elternteile (61J.) , 3 erwachsene Kinder. Alle wohne zurzeit in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: Eltern im EG, Sohn 1 (mit Freundin) in eigener Wohnung im OG des Elternhauses. Sohn 2 (alleine) zur Miete nebenan, Schwester (mit Familie) in eigenem Haus.

Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden. Sohn 1 soll seine Geschwister anteilig ausbezahlen. Allerdings soll die Auszahlung nicht sofort erfolgen, sondern erst an Tag X in ein paar Jahren mit der heutigen (angeblichen) Wertstellung. Als Begründung wird aufgeführt, dass Sohn 1 ja bereits einen Kredit aufgenommen habe, um den Teil des Hauses, in dem er wohnt, umzubauen (so wie es ihm besser gefällt). Es seien dann angeblich erst in ein paar Jahren erneute Kreditverhandlungen möglich um mit der Bank über die Auszahlung der Geschwister zu sprechen. Bis dahin sollen die Geschwister warten. Es erfolgt keine Verzinsung und auch ein Kaufkraftverlust des Geldes wird nicht abgebildet.

Der Wert des Hauses wurde mutmaßlich zu niedrig (300 T €) und unterhalb des marktübliche Preises (370 T €) angesetzt und beruht auf Schätzungen der Eltern, ein Gutachter war bislang nicht bestellt worden.

Zudem sollen Sohn 2 und Tochter auf ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Vertragsentwürfe liegen bereits vor. Ich sehe hier - möglicherweise aufgrund von Unwissenheit oder Naivität - eine Übervorteilung des beschenkten Sohnes und eine Benachteiligung der anderen Geschwister.

Natürlich können die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Bislang besteht ein sehr inniges Familienverhältnis. Den Eltern wäre auch an Regelung gelegen, die für alle Kinder gerecht ist bzw. soll dies angenommen werden.

Welches Verbesserungspotential oder Alternativen seht ihr?
DANKE!!

erbrecht, Nießbrauch, schenkung, Pflichtteilsanspruch, lebenslanges Wohnrecht
Wieviel % bekommt der Pflichtteilsberechtigte bei einer von ihm angeordneten Zwangsversteigerung?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation.

Letztes Jahr verstarb meine Mutter, hat aber zuvor in einem Testament meine Schwester enterbt. Vier Wochen nach deren Tod hatte ich Post vom Anwalt im Briefkasten. Meine Schwester hat sich ihren Pflichtteil eingefordert.

Seitdem habe ich versucht, die Immobilie (zwei ETW) zu verkaufen( bisher aber ohne Erfolg, wahrscheinlich aufgrund der momentanen Lage), ich habe eine Abschlagszahlung angeboten, habe ihr die kleinere der beiden Wohnungen zum Überschreiben angeboten (das hätte ihre Forderung ausgeglichen), Kreditanfragen von mir sind wegen meines relativ kleinen Einkommens leider abgelehnt worden... Sie hat alles abgelehnt und will sofort ihr Geld, droht nun mit Einklagen und Zwangsversteigerung, obwohl ich ja zahlungswillig bin, ich weiß halt nur nicht, wo ich es hernehmen soll!

Meine Frage wäre nun, wenn sie wirklich eine Zwangsversteigerung ins Rollen bringt, welcher Betrag steht ihr denn am Ende zu? Der zuvor festgelegte Wert aus dem Nachlassverzeichnis oder der bei der Versteigerung tatsächlich eingenomme Erlös???

Es kann ja nicht sein, dass bei einem ja überaus viel niedrigeren Wert trotzdem der volle Wert aus dem Nachlassverzeichnis ausgezahlt werden muss und zusätzliche alle Verfahrenskosten von mir getragen werden müssen!

Dann würde ich ja am Schluss mit fast leeren Händen da stehen, hatte das ganze letzte Jahr die Arbeit mit den Wohnungen und sie lacht sich ins Fäustchen, es gibt schließlich einen Grund, weshalb sie enterbt wurde!

Ich bitte dringend um Antworten.

Vielen Dank.

Erbe, Pflichtteilsanspruch
Erbe - Wieviel muss ich den Kindern meines Mannes nach seinem Tod auszahlen?

Mein Mann ist mit mir in 2. Ehe verheiratet. Aus 1. Ehe hat er 2 leibliche Kinder. Als mein Mann mich geheiratet hat, besaß er ein Wohnhaus, das erst zu 1/4 abgezahlt war. Außerdem war er hoch mit Dispositionskrediten (35.000 DM) verschuldet. Ich bin -seinerzeit noch unverheiratet- zu ihm gezogen. Ich habe seine Schulden aus dem Dispositionskredite mit meinem Geld bezahlt und mit ihm die laufende Hypothek abgetragen.

Wir haben geheiratet und sein Haus wurde verkauft. Wir haben neu gebaut. Das Plus aus dem Hausverkauf wurde in das neue Haus investiert. Da meine Eltern ebenfalls einen erheblichen finanziellen Beitrag zu meinen Gunsten zum Neubau beigetragen haben und bereits absehbar war, dass mein Beitrag zur Abzahlung der Hypothek wesentlich höher ausfallen würde, als der meines Mannes, fand er es nur gerecht, dass ich als alleinige Besitzerin des neuen Hauses im Grundbuch eingetragen werde. Das Haus ist zwischenzeitlich bezahlt.

Mein Mann und ich leben in Zugewinngemeinschaft. Er hat mich im Testament als Alleinerbin eingetragen; seine Kinder sollen laut Testament nur den Pflichtteil erben.

Sollte mein Mann vor mir sterben: Wieviel Anteil am Haus steht seinen Kindern aus erster Ehe zu? Welcher Wert wird bei der Berechnung deren Pflichtanteils zugrunde gelegt? Der Wert des neuen Hauses? Der Wert des alten Hauses abzgl. der bis zum Verkauf noch offenen Hypothek? Wer kann mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Pflichtteilsanspruch

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