Pflichtteil an Geschwister bei hausverkauf auf leibrente?

2 Antworten

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch greift erst bei Tod des Schenkers, dabei wird der Wert das Hauses mit in die Erbmasse eingerechnet und wenn der Rest des Erbes nicht mal den Pflichtteil der Erben ausmacht, muß an die gesetzlichen Erben soviel gezahlt werden, das sie mindest den Pflichtteil haben.

Allerdings wird die Schenkung jedes Jahr um 10% abgeschmolzen, verstirbt der Schenker also 10 Jahre nach Schenkung gibt es auch nichts, was vom Haus ins Erbe fließt. Wenn der Schenker jetzt verstirb, sind also 70% des Hauses Erbmasse.

Die Tochter täte also gut daran, das Geld aus dem Hauskauf nicht Auszugeben, bzw nur je vergangenem Jahr 10% des Geldes für sich zu nutzen und den Rest für den Ergänzugsanspruch aufzuheben.

Es gibt keinen Pflichtteil für die Geschwister.

Wenn in der Schenkungsurkunde nichts enthalten ist, dass sie etwas zu zahlen hat, kann sie mit ihrem Eigentum machen, was sie will.

Nur wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung sterben gibt es einen Anspruch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung