Erbe: Möchte meinem Enkel ein Auto vererben, muß er dafür Erbschaftssteuer zahlen?
Ich befasse mich grade mit meinem Nachlaß, und möchte gerne meinem Enkel ein Auto vererben, wie ist das nun, muß er dafür Erbschaftssteuer zahlen? Das Auto hat einen Wert von ca. 20.000 Euro.
3 Antworten

Sorry, wfwbinder hatte Recht!
Die persönlichen Freibeträge, in deren Grenzen also der Erwerb kraft Erbrecht komplett steuerfrei bleibt, lauten ab dem 01.01.2009 wie folgt: Erwerber
Freibetrag Ehegatte 500.000 Euro Eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro Kind 400.000 Euro Enkel 200.000 Euro Eltern im Erbfall 100.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte 20.000 Euro Alle übrigen Erwerber 20.000 Euro

bei dem Auto mit Sicherheit nein. Der Freibetrag ist 200.000 Euro.

Nur ein Hinweis:
Abgesehen von der Erbschaftssteuerpflicht solltest Du auch bedenken, dass bei Eintritt des Erbfalles das Auto nicht mehr existiert. Was soll dann an dessenstatt treten?
Und wenn es existiert, welchen Zeitwert wird es im Erbfalle haben?