Wie viel Erbschaftssteuer für Haus, wenn Onkel ausbezahlt wird?
Meine Großmutter möchte mir ein Haus (Wert 280.000 €) vererben. Als Auflage soll ich ihrem Sohn/meinem Onkel 100.000 € zahlen, er erhält außerdem ihr übriges Vermögen.
Nach meinem Verständnis müsste ich 7.750 € Erbschaftssteuer zahlen, da der Wert des Hauses meinen Freibetrag von 200.000 € um 80.000 € übersteigt. Kann ich von dem Hauswert die Zahlung an meinen Onkel abziehen oder wird diese nicht auf meinen Nachlasswert angerechnet? Danke für Ihre Antwort!
2 Antworten
Eine Rückfrage habe ich. Was ist mit Deinem Vater/Deiner Mutter?
Du bekommst das Haus und zahlst Deinen Onkel aus, aber Dein Vater/Deine Mutter wäre(n) gesetzlicher Erbe neben Deinem Onkel.
Davon losgelöst, es ist eine Schenkung unter Auflage und natürlich sind die 100.000,- von der Schenkung zu kürzen und so ist der Wert der Schenkung nur 180.000,-.
Die Schenkungssteuer ist bei diesen Werten definitiv 0,- Euro.
Es handelt sich bei diesem Vorgang um eine gemischte Schenkung. Die Schenkung 180000 liegt unter dem Freibetrag. Die 100000 solltest du an deine Oma zahlen. Der Notar, der dabei nötig ist, wird dir das genauer erklären.
Zunächst danke für die Antwort. Also wäre es sinnvoller, meiner Großmutter das Haus zu Lebzeiten zu diesem Preis abzukaufen, als es (wie derzeit von ihr beabsichtigt) mir mit besagter Auflage zu vererben?
Nein. Die 100.000 € mindern auch bei Erbschaft deinen erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb und bringt auch die Erbschaft unter den Freibetrag. Genau genommen unter den derzeitigen. Wenn die Immobilie bis zur Erbschaft im Wert steigt oder die 280 T€ allzu sehr abgerundet wurden, sieht das dann anders aus.
Nicht ganz unwichtig finde ich, dass alles so geschrieben ist, dass es dem Finanzamt auch klar gemacht werden kann. Ein Notar, der beim Testament hilft, wäre meines Erachtens sinnvoll.
Eine gemischte Schenkung wäre es, wenn unter Wert gekauft würde.
Dies ist eine Schenkung unter Auflage.
Mein Vater erhält ein Haus vergleichbaren Wertes, alle Betroffenen sind mit der angedachten Lösung einverstanden.
Es freut mich zu hören, dass keine Schenkungssteuer anfiele. Wäre das auch bei der Erblösung der Fall? Ich bin mir nicht sicher, ob meine Großmutter damit einverstanden ist, mir das Haus zu Lebzeiten zu dem Preis zu verkaufen. Ansprechen kann ich das natürlich, bis dahin gehe ich aber von der Erbschaft aus. Fiele dann Erbschaftssteuer für mich als Enkelin an?