Pflegekindern etwas vererben - gibt es gesonderte Freibeträge?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Pflegekinder haben keinen Erbanspruch gegen ihre Pflegeeltern und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch nach dem Gesetz.

Auch bezüglich der Erbschaftssteuer gibt es keine Ausnahmen

Nein, keine gesonderten Freibeträge.