Sollte der Schuldner nicht bis zum festgelegten Termin (gesetzlich festgelegt drei Monate Vertragslaufzeit + ein Monat Überziehungsmöglichkeit) sein erhaltenes Darlehen mit den bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren beglichen haben oder zur Verlängerung der Vertragslaufzeit die Zinsen und Gebühren bezahlt haben, so wird der verpfändete Gegenstand öffentlich versteigert (dies muss gesetzlich vor Ablauf des zehnten Monats geschehen)

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Sorry, wfwbinder hatte Recht!

Die persönlichen Freibeträge, in deren Grenzen also der Erwerb kraft Erbrecht komplett steuerfrei bleibt, lauten ab dem 01.01.2009 wie folgt: Erwerber

Freibetrag Ehegatte 500.000 Euro Eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro Kind 400.000 Euro Enkel 200.000 Euro Eltern im Erbfall 100.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte 20.000 Euro Alle übrigen Erwerber 20.000 Euro

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Die Betonung liegt bei ehelichen Haushalt und nicht auf Lebensgemeinschaft!!!!! Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

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