Einstellung der Leistung durch Kredit?

4 Antworten

Ist das Geld dann für den Leistungsempfänger?

Falls er daran denkt das Geld für den Kumpel nur durchzuleiten: das widerspricht auch den AGB der Bank und kann zur Kündigung des Kontos führen.

Und ja, vermutlich wird auch das Amt die Leistung einstellen können. Außer man kann nachweisen dass das Geld nicht dem Leistungsempfänger gehört. Aber dann stellt sich die Frage nach dem Hintergrund... Ziemlich sicher geht es hier ja darum Sozialleistungen zu hinterziehen, Gläubiger zu schädigen oder ähnliches.

Logisch, kommt das raus, bekommen beide Probleme, aber so richtig!

marius90 
Fragesteller
 27.11.2023, 17:38

Es ist ja nur eine Hilfe für den Kumpel der das Geld dann bekommt durch den leistungsempfänger..

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Eifelia  27.11.2023, 17:55
@marius90

Was genau hilft es dem Kumpel denn, wenn er den Kredit nicht auf sein eigenes Konto auszahlen lässt?

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Amado  27.11.2023, 18:55
@marius90

Da bleiben ja nur zwei Möglichkeiten: Gläubiger sollen betrogen oder Sozialleistungen hinterzogen werden... Oder warum sollte man sonst so ein Konstrukt wählen.

Je nachdem um was es geht könntest du dich ggf sogar strafbar machen

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Eifelia  27.11.2023, 20:20
@marius90

"Das er das Geld dann bekommt ."

Nun, er bekommt das Geld auch dann, wenn es auf sein eigenes Konto ausgezahlt wird, nicht wahr?

Du möchtest eine rechtliche Einschätzung, rückst aber nicht mit der Wahrheit heraus - das funktioniert nicht.

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marius90 
Fragesteller
 27.11.2023, 21:13
@Amado

Der Kumpel bekommt ja dann das Geld wenn es da ist, da die Vertrauensperson der leistungsempfänger ist und es nur auf andere Konten ausbezahlt werden kann ausser auf dem der den Kredit beantragt hat..es ist ja kein hintergehen.

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Alarm67  27.11.2023, 21:23
@marius90

Willst Du es eigentlich nicht kapieren???

Die Banken verbieten in den AGB, dass Geldgeschäfte von Dritten über das eigene Konto abgewickelt werden.

Macht man es dennoch, wird in der Regel das Konto von der Bank gekündigt!

Das hat mitunter was mit der gesetzl. Regelung zur Geldwäsche zu tun.

Außerdem muss der Leistungsempfänger in der Regel Kontoauszüge vorlegen. Und dann fangen die Probleme erst richtig an. Mag ja sein, dass man das noch erklären kann, dass das das Geld vom Kumpel ist.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Kontoinhaber durch diese Kommunikation auffliegt und unter Umständen sein Konto verliert ist sehr hoch!!!

Wer bist Du?

Der Kumpel mit dem Kredit oder der Leistungsempfänger mit dem Konto?

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Eifelia  27.11.2023, 21:29
@marius90

"und es nur auf andere Konten ausbezahlt werden kann ausser auf dem der den Kredit beantragt hat..es ist ja kein hintergehen."

Kein Hintergehen? Nach wie vor rückst Du - in einem anonymen Forum! - nicht damit heraus, WARUM der Kredit nicht auf das Kinto des Kreditnehmers ausgezahlt werden kann. Nachtigall, ick hör dir trapsen!

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Bitte den Sachverhalt mal verständlich schildern.

Ein Kumpel lässt einen Kredit zukommen? Wie will man den als Leistungsempfänger denn tilgen?

Oder nimmt der Kumpel einen Kredit auf - warum kommt der dann auf einem Konto eines Leistungsempfängers an?

marius90 
Fragesteller
 27.11.2023, 17:40

Ja genau der Kumpel hat einen Kredit gemacht es aber auf ein anderes Konto zusenden gelassen. Ist das erlaubt so ?

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Eifelia  27.11.2023, 17:52
@marius90

Erlaubt? Weiß ich nicht - nehme ich aber an, denn wenn es nicht erlaubt wäre, hätte die kreditgebende Bank das wohl kaum gemacht.

Den Kredit ausgerechnet auf das Konto eines Leistungsbeziehers auszahlen zu lassen und damit unweigerlich Probleme heraufzubeschwören, war allerdings vermutlich nicht die beste Idee. Warum hadt Du Dich überhaupt darauf eingelassen?

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Von welchem Amt kommt der Kredit auf das Konto von wem und wieso?

marius90 
Fragesteller
 27.11.2023, 14:22

Das Geld kommt von einem Kreditinstitut.

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Angelsiep  27.11.2023, 14:53
@marius90

Klingt alles suspekt. Kumpel schickt Kredit an Leistungsempfänger.

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marius90 
Fragesteller
 27.11.2023, 17:46

Nein, der Kredit eines Freundes kommt auf ein anderes Konto und nicht auf sein eigenes..die frage die ich habe ist: wenn es nicht der Kredit des Leistungsempfängers ist (sondern von dem kumpel), kann das Amt trotz das es vom Kumpel das Geld ist dem leistungsempfänger also der Person die Leistungen bezieht das Geld einstellen ?

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