Muss man mit Vertragsbruch rechnen, wenn eine Lastschrift dreimal nicht abgebucht werden konnte?
Wenn eine Lastschrift von einem Unternehmen, zum Beispiel von den Stadtwerke, drei mal nicht vom Konto abgebucht werden konnte, muss man dann damit rechnen, dass einem Vertragsbruch oder Ähnliches vorgeworfen wird? Welche Strafe kann auf einen zukommen? Kann es auch sein, dass die Stadtwerke zum Beispiel einem dann keine Leistung mehr liefert? Wann dürfen sie zu solchen Maßnahmen greifen?
2 Antworten
Ergänzend zum Zustand des Verzugs (und einem grundsätzliche Recht des anderen sich vom Vertrag zu klösen) wäre noch zu sagen, dass auch eine Anzeige wegen Betruges in Frage kommen kann, wegen ungenügender Deckung des Kontos, obwohl mit einer Abbuchung zu rechnen war nachdem eine Leistung in Anspruch genommen wurde. Wenn man also eine Einzugsermächtigung gibt für eine Leistung, die man in Anspruch nimmt, obwohl man weiss, dass man eigentlich kein Geld dafür hat, täuscht man über seine Vermögensverhltnisse. Das ist strafbar.
Bei dreimal nicht gezaht, würde ich schon mit Konsequenezen rechnen. Oder dreimal in einem klängeren Zetraum und dann immer wieder ausgeglichen?
Also Vattnfall würde bei dri Raten Rückstand wohl ziemlich ärgerlich.