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Mit "Friseurleistung unzufrieden, welche Rechte habe ich?

Hallo,

ich habe mir vor genau 2 Wochen eine Haarverlängerung machen lassen. Allerdings nicht beim Friseur sondern bei jemanden anderm ( Gewerbe ist aber angemeldet).

Ich war vorher zur Beratung bei Ihr und dann wurden die Haare bestellt. Vereinbart war 100% Echthaar in meinem Haarton. Dazu wurde die Häfte angezahlt ( darüber habe ich einen schriftlichen Nachweis, sowie die Überweisungsunterlagen).

Bei der Einarbeitung fühlen sich die Haare merkwürdig an und rochen auch komisch. Mir wurde versichert das sei normal und legt sich nach dem ersten waschen. Ebenfalls wurde mir versichert ich kann mit den Haaren alles machen , auch färben, da ja Echthaar. 

Folgendes Problem nun: Die Haare haben nicht meine Farbe, lassen sich aber nicht Färben. Von einem unabhängigen Friseur wurde mir bestätigt, dass es kein 100%iges Echthaar sei, deshalb nehmen Sie keine Farbe an und krisseln beim glätten.

Das habe ich antüröich sofort rekalmiert (schriftlich) und ssie hat es beim Hersteller reklamiert.

Desweitern wurde mir von dem unabhängigen Friseur gesagt, dass sie nich ordentlich eingearbeitet wurden. Auch das habe ich schriftlich bemängelt.

Nun kommt hinzu das mir immer mehr Strähnen ausfallen und dort auch noch meine eigenen Haare wie abgebrochen dranhängen.

Bisher weigert Sie sich mir das gezahlte Geld zurück zu geben. Ich habe leider auch keine Quittung über die zweite Hälfte der Zahlung. Diese erfolge bar, nach erbrachter Leistung. Ich habe jetzt noch einen Termin bei Ihr. Kann ich Sie kostenlos entfernen lassen bevor noch mehr Haare abbrechen und kann ich mein Geld zurück fordern?

Welche Möglichekiten habe ich jetzt und wie gehe ich am Besten vor?

Vielen Dank.

Leistung

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