Der Vater meines Freundes will bei einem gemeinsamen Hauskauf mit ins Grundbuch

4 Antworten

Das ist nach den wenigen Angaben schwer zu entscheiden, weil es viele Varianten gibt.

  1. Was kostet das Haus?

  2. Wieviel Eigenkapital hast Du?

  3. Wieviel Eigenkapital (ohne das Geld des Vaters) hat Dein freund?

  4. Wenn der Vater mit ins Grundbauch kommt, gehört er zur Eigentümergemeinschaft.

  5. Welche Anteile sind vorgesehen?

  6. Wer zahlt die Kreditraten, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht?

  7. Wollt ihr mal heiraten?

Das Problem bei dieser Fragestellung ist, dass es fast unendlich viele Variationen für die verschiedenen Wechselfälle des Lebens gibt.

Nimm an, ihr heiratet nicht, aber einer von Euch beiden zahlt mehr für den Kredit (angenommen es gibt einen), als der andere. Nach 10 Jahren kommt eine Trennung. Wer übernimmt das Haus, wer muss ausgezahlt werden, mit welcher Summe?

Was Ihr auf jeden Fall braucht ist eine genaue Vereinbarung wie die Anteile am Haus verteilt sind. Man nennt das ideelle Anteile, weil ja real (also nach Zimmern und qm, nicht geteilt werden kann). Hast Du 1/2 und der Freund und sein Vater je 1/4? oder jeder 1/3.

Es bietet sich auch an, dass der Vater das Geld als Darlehn gibt udn mit einer Sicherungsgrundschuld hinein kommt.

Wenn er das Geld schenkt, ist es Geld seines Sohnes und damit gibt es keine Veranlassung, dass der Vater ins Grundbuch kommt.

wfwbinder mal wieder eine sehr einfühlsame Topantwort. DH!

Wenn er das Geld schenkt, ist es Geld seines Sohnes und damit gibt es keine Veranlassung, dass der Vater ins Grundbuch kommt.

Genau das ist auch mein erster Gedanke, ein "vergiftetes" Geschenk und mit € 30.000 bei einem Haus als Miteigentümer eingetragen werden zu wollen, ist einfach unangemessen. Man könnte es auch als Trojanisches Pferd bezeichnen.

Ein nachrangiges, endfälliges und niedrig verzinsliches Darlehn über z. B. 15 Jahre, dass vielleicht später geschenkt wird (wenn die Vorbehalte dieses Schwiegervaters nicht mehr bestehen und er z.B. mit einem Enkelchen "abgefunden" wurde), könnte ich noch verstehen.

Rehlein muss aufpassen, sich von dieser Familie nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Eigentlich sollte der Freund alleine mit seinem Vater diskutieren.

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Entscheidend ist doch die Frage, in welcher Abteilung des Grundbuches der Vater stehen will. Als Eigentümer oder als Kreditgeber. Im letzteren Fall sind die 30000€ kein Geschenk mehr.

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Schenkung ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung. Was hier gefordert wird, offenbar ein Miteigentumsanteil, ist aber eine Gegenleistung. Der Vater schenkt also nichts.

Interessant wäre zu erfahren, in welchem Verhältnis der Wert der Geldzuwendung zum begehrten Eigentumsanteil stehen soll. Nicht, dass es dann letztlich der Vater ist, dem etwas geschenkt wird, nämlich ein höherer Anteil gewährt wird als seiner eigentlichen Beteiligung entspricht.

Von einer solchen Konstruktion ist allgemein wenig zu halten: Wenn es mal zwischen Dir und Deinem Freund nicht mehr stimmen sollte, siehst Du Dich möglicherweise der Allianz zwischen Freund und Vater gegenüberstehen. Vernünftige Lösungen für eine Abwicklung Deiner Beteiligung wären dann so gut wie unmöglich. Es bliebe nur die Teilungsversteigerung mit all ihren finanziell nachteiligen Folgen.

Beste Antwort hier.

Zu Ergänzung:

Ist der begehrte Eigentumsanteil 30.000 wert, haben wir einen klassischen Kauf. Ist er mehr wert, bekommt der Vater den Teil, der 30.000 übersteigt, geschenkt.

Und ich weiß auch schon, was ganz hinten im Notarvertrag stehen wird: "....hat der Notar ausdrücklich keine steuerliche Beratung erteilt."

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Rehlein:

Der Geldgeber macht die Zahlung von 30 000 € an seinen Sohn zur Belegung des Kaufpreises für eine zur Eigennutzung bestimmte Immobilie abhängig, vermutlich um im Falle der Undankbarkeit ein Druckmittel zu haben (mein Sohn würde sagen „Vadder behalt deine Knete“)

Eintrag ins Grundbuch bedeutet aber nicht zwangsläufig der Erwerb von Miteigentum. Sein Wunsch könnte auch durch den Eintrag einer Grundschuld erfüllt werden. Um weitere Beleihungsmöglichkeiten nicht zu erschweren, empfehle ich einen Rangvorbehalt von 80 % durchzusetzen. Auch könnte daran gedacht werden, eine einfache, kostengünstige Eigentümergrundschuld einzutragen und sie (zunächst in privat schriftlicher Form) an den Geldgeber (ich vermeide bewusst den Begriff Schenker) abzutreten.

Im Grundbuch würde es dann heißen: "Abt.III Nr. … Grundschuld 30 000 mit fünf v. H.Zinsen, für …..Vorbehalten ist der Vorrang für Hypotheken und Grundschulden von 120 000 Euro* nebst bis zu 18 % Zinsen seit heute und eine einmalige Nebenleistung von bis zu 10 %. Der Rangvorbehalt kann mehrfach ausgenutzt werden!“.

  • Bei einem Kaufpreis von angenommen 150 000 €.

Geschenke kommen nicht ins Grundbuch, Absicherungen von Darlehen dagegen schon. Was der künftige Schwiegervater erreichen will kann nur innerhalb der Familie geklärt werden.