Chef zwingt mich an einem Samstag zu arbeiten wo ich eig als Freiberufler immer tätig bin?
Hallo an alle,
Ich arbeite unter der Woche beim Zahnarzt und Samstags immer als Erste Hilfe Kurs Ausbilderin. Mein Chef ist darüber informiert und auch einverstanden.
Ich bin nun seid 1 Woche krankgeschrieben und auch für diese Woche bis Freitag krankgeschrieben. Da ich mich als Freiberufler nicht krankschreiben kann muss ich einen Ersatz finden, deswegen steht auch auf der AU bis Freitag krankgeschrieben und nicht bis Samstag.
Nun will mein Chef das ich Samstag zum Notdienst komme, obwohl er weiß das ich da immer Kurse gebe. Den Kurs Samstag bin ich dabei Ersatz zu finden, nicht das man denkt das ich nicht zum Zahnarzt arbeiten gehen aber Samstag Kurs gebe.
Das habe ich ihm auch erklärt, das ich Samstag immer Kurs gebe und ich dabei bin Ersatz zu finden da ich mich nicht krankschreiben kann wie als Angestellter. Weil wenn es mir Samstag noch immer schlecht geht kann ich den Kurs nicht absagen sonst muss ich eine höhere Summe an strafe zahlen was auch so festgelegt ist.
Er meinte darauf das es nicht sein Problem ist und das ich am Samstag zu kommen habe.
Jetzt ist die Frage was mache ich.
Da ich eh hatte zu kündigen weil ich auf Vollzeit umsteigen will bei den Erste Hilfe Kursen, ist die Frage ob ich schon jetzt fristlos kündigen kann. Bin übrigens in der Probezeit beim Zahnarzt.
Ist es rechtens wenn ich fristlos kündige jetzt mit Angaben von wichtigen Gründen.
🙈
4 Antworten
Als erstes suchst du dir mal deinen Arbeitsvertrag raus und schaust da rein, ob du laut Vertrag überhaupt Samstag arbeiten musst. Wenn dort nur Montag bis Freitag drin steht, dann kann dich dein AG nicht für Samstag einteilen.
Wenn allerdings der Samstag mit drinn steht und das dein Hauptberuf ist, dann hat der AG ein vorrangiges Weisungsrecht zu den Arbeitszeiten. Der Hauptberuf darf nicht unter dem Nebenberuf leiden.
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist im allgemeinen 2 Wochen. Du kannst es mit einem Aufhebungsvertrag mit kürzerer Frist versuchen, dem muß der AG aber zustimmen.
Nein, fristlos ist nicht möglich.
Aber in der Probezeit kannst Du jederzeit ohne Begründung kündigen, musst dich hierbei aber an die Fristen innerhalb der Probezeit halten.
Und Dein AG zwingt dich nicht, es ist sein gutes Recht, dich auch einmal an einem Samstag einzuteilen.
Geh einfach zum Arzt und lass dir eine neue AU bis Sonntag geben. Ist doch die einfachste Variante.
Fristlos nicht. Normal zwei Wochen in der probezeit. Aber lass dich doch einfach fürn Samstag noch AU schreiben.