Probearbeiten trotz krankschreibung?

1 Antwort

Während einer laufenden Krankschreibung ist das Arbeiten nicht erlaubt. Sie dürfen sich während dieser Zeit z. B. mit Nahrungsmitteln versorgen (diesbezügliche Einkäufe tätigen), zum Arzt und zur Apotheke gehen, Spaziergänge machen. Das war es so ziemlich. Bei Zuwiderhandlung riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen (Sie bekommen ja schließlich noch Lohn von Ihrem alten Arbeitgeber) und Ärger mit Ihrer Krankenversicherung, sollte Ihnen etwas passieren.

Teilen Sie Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber mit, dass Sie derzeit krankgeschrieben sind und die Probearbeit daher erst zu einem Zeitpunkt nach der Krankschreibung beginnen können.