Krankengeld?
Guten Abend,
Ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir jemand eine Antwort darauf gibt.
Folgendes, ich bin seit 2 Jahren mit Rückenschmerzen von Arzt zu Arzt gerannt, Ende letzten Jahres habe ich dann die Diagnose nach 2 MRTs, einige Blutabnahmen die Diagnose Rheuma, Skoliose, Bandscheibenprobleme bekommen, dass alles mit 22 Jahren.
Vorgeschichte:
Natürlich wollte ich dennoch nun mich an eine Arbeit versuchen, habe zum 2.1 diesen Jahres einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben und es ging bis vor 3 Wochen alles gut, dann fing es an mit extremen Lendenwirbelschmerzen-Hüftschmerzen bis in die Leiste und ins Bein.
Ich bin nun 2 mal Krankgeschrieben gewesen in den letzten Wochen und habe dann mit meinem Chef ausgemacht das es so nicht wirklich weiter gehen kann, ich soll zu meiner Kur fahren die mein Rheumatologe mir empfohlen hat und wenn es mir wieder besser gehen sollte, kann ich mich gerne wieder bei ihm melden.
Also habe ich heute zum 24.2 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und ich soll Montag (bis Montag bin ich noch Krankgeschrieben) mich dementsprechend weiter Krankschreiben lassen und die Befunde/Attest mir mitgeben lassen die ich dann der Krankenkasse per E-Mail vorzeigen kann/soll um dann den Antrag für Krankengeld zu bekommen.
Das war grob die Erzählung, nun meine Frage: Funktioniert das wirklich das ich TROTZ meinem Aufhebungsvertrag dennoch die 70% meines eigentlichen Bruttoeinkommens dann als Krankengeld vorerst bekomme?
Ich hoffe ich habe nicht zu viel geschrieben und würde mich sehr über eine Antwort freuen damit ich Gewissheit habe wie ich weiterleben kann.
MfG.
2 Antworten
1. Wiederholungsfragen werden hier nicht gern gesehen!
2. Habe ich dich schon mal gefragt, warum Du einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast?
Krank ist krank, Du hättest nichts machen sollen, wäre alles unkomplizierter gewesen.
Will der Chef dich nicht mehr, dann soll der dich kündigen!
In vielen/den meisten Fällen ist ein Aufhebungsvertrag nur für eine Partei gut:
Für den Arbeitgeber!
Richtig, du bekommst 70 % vom Bruttolohn, aber höchstens 90% vom Nettolohn deiner letzten Arbeitsstelle.
Du mußt aber übergangslos AU sein, also nicht erst Arbeitslos melden und dann AU schreiben lassen, dann würdest du nach 6 Wochen KG vom ALG1 bekommen.
und ich bin in AU seit Donnerstag wo ich noch eine Arbeit hatte und Freitag dann den Aufhebungsvertrag unterschrieben habe, bin nun bis morgen Krankgeschrieben und würde dann die nächste AU holen bis ich mich Behandeln lassen habe, aber die wichtigste Frage ist ja nur ob ich dennoch die 70% Brutto von meinem letzten Lohn bekomme obwohl ich ja in dem Sinne nix mehr mit meiner letzten Arbeit zu tun habe
Ja, wenn du noch nicht beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet bist und seit dem Aufhebungsvertrag Krank bist, bekommst du die 70% Krankengeld von deinem letzten Lohn, obwohl du nicht mehr in der Firma beschäftigt bist und das sogar die nächsten 72 Wochen wenn du so lange AU wärst, erst danach mußt du dich Arbeitslos melden.
Ich war am Boden nur einen Antrag beim AA ausfüllen, habe aber Samstag direkt ein Brief vor Ort in den Briefkasten gelegt das ich den Antrag zurückziehe, dieser würde eh abgelehnt werden da ich für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, da ich ja eine AU habe.
Aber mal eine Frage, wenn jeder 1-2 Monate Arbeiten geht, dann Krank wird auf angenommen Depressionen und jeder dann so "leicht" 72 Wochen Krankengeld bekommt, dann geht doch die Kasse pleite oder nicht, vorraussetzung ist natürlich das man einen Arzt findet der einen 72 Wochen krankschreibt, aber das ist für mich unbegreiflich das sowas wirklich funktionieren soll
so ist es eben, natürlich wird die KK alles daran setzen das solch eine Person keine AU mehr vom Arzt bekommt, es gibt dann immer noch die Möglichkeit das man von der KK zum Amtsarzt geschickt wird.
Ja gut werden die da auch ihre Rechtswege haben stimmt schon
Also ich kann morgen zum Arzt gehen die AU holen, dann der Krankenkasse bescheid geben und die können mir dann bis zu 72 Wochen lang mein letzten Bruttolohn von 70% bezahlen auch selbst wenn wie es bei mir der Fall ist, ich mit der Firma aktuell nix mehr zu tun habe.
Ich meine meine ganzen MRT Befunde etc. liegen ja alles beim Arzt, die können damit ja sehen das ich mich erstmal Behandeln lassen muss.
Habe ich das so richtig verstanden?
ja, dein Arzt schickt ja die neue AU seit Jahresanfang direkt zur KK, die werden dir ein Formular zusenden das dein alter Arbeitgeber ausfüllen muß , die KK braucht ja eine Verdienstbescheinigung damit sie dir das KG ausrechnen können.
Die KK weiß ja dann auch das du KG bekommst weil dich dein alter AG bei der KK abmeldet.
Ich verstehe dich ja das du etwas nervös bist ob das alles so richtig ist, aber du brauchst keine Angst haben, das nimmt alles Automatisch seinen Gang.
Dein Arzt schreibt dich immer für 14 Tage AU und wenn die neue AU bei der KK eingetroffen ist, dann zahlen sie dir für diese 14 Tage Rückwirkend dein KG, daher mußt du alle 2 Wochen zum Arzt.
wenn du deinen Bewilligungsbescheid der KK bekommst dann steht dort die Summe die du pro Tag KG bekommst, diese Summe kannst du mal 30 nehmen, da die KK jeden Monat 30 Tage bezahlt egal ob der Monat 30 oder 31 Tage hat.
okay, schon alles etwas komplex das thema
und ja ein wenig nervös bin ich schon, weil vom bürgergeld könnte ich nicht wirklich leben und das arbeiten fällt mir halt auch schwer wegen meinem rücken
Noch eine Frage, du meintest mein alter Arbeitgeber muss dann ein Formular ausfüllen, weißt du was er da reinschreiben muss? Also könnte es sein das alles dann an ihm liegt? Ich habe da keine bedenken, da er ja wie bereits in der Hauptfrage schon geschrieben, zu mir gesagt hat, dass wenn es mir wieder besser gehen sollte ich mich bei ihn wieder melden kann
Danke schonmal für deine ganzen Antworten
er muß nur eine Verdienstbescheinigung zur KK schicken damit man dir dein KG Geld ausrechen kann.
Muss man dafür eine bestimme Anzahl an Löhne haben um den Berechnen zu können? Ich war nämlich erst in der Probezeit und am 15.3 würde ich erst mein 2. Lohn bekommen
wenn du nur einmal Lohn bekommen hast, dann ist das der Lohn den er in der Verdienstbescheinigung angibt, es kann auch sein das die KK diese Lohnabrechnung in Kopie von dir haben möchte ,das würde eventuell für das KG auch reichen.
also das die KK die Verdienstbescheinigung von dir haben will ist falsch, die KK schickt deinen AG ein Formular (Verdienstbescheinigung) das er ausfüllen muß.
Also ich bekomme dennoch 70% vom Bruttolohn obwohl ich den Aufhebungsvertrag schon unterschrieben habe und nun Quasi Arbeitslos bin und auch kein Geld vom Arbeitsamt erhalte. ?