Carport und Schuppen nebeneinander zulässig?
Ich habe eine Frage bezüglich Carport von 5,50 breite, das steht ca 20 cm von der Grenze zum Nachbarn. Ca 1,50 entfernt steht ein Schuppen, ca 4 m breit und lang, das steht auf der Grenze.
Schuppen wurde 1974 gebaut, Carport 2005 , nun möchte der neue Besitzer das ich das Carport oder den Schuppen abreiße muss ich den Schuppen abreißen lassen? Der Nachbar meint, da der Schuppen 4 m hat plus 1.50 m Platz ( ein schmaler Gang) plus Carport von 5,50 m, seien die 9 m überschritten. Wir wohnen im Kreis Plön, Schleswig-Holstein. Danke
4 Antworten
Im Zweifel kürzt Du das Carport um 0,5 Meter! 😜😁😎
Dann hälst Du die 9 Meter ein! 👍👌
Und Nachbar ärgert sich!!!
Grundsätzliches:
Sollte das damals nicht mit dem damaligen Nachbarn abgesprochen/besprochen worden sein und es liegt keine schriftliche Genehmigung vor, ist der jetzige Nachbar wohl im Recht.
Und eine Verjährung gibt es in diesem Fall nicht!
Das Bauamt könnte dann also tatsächlich eine Abrissverfügung erlassen.
Aber realistisch eingeschätzt, halt ich das bei einer Überbauung von gerade einmal 0,5 Meter für unwahrscheinlich.
Warum trifft man sich nicht einmal auf ein Bier/Wein und bespricht alles, einigt sich??? Schließlich muss man ja die nächsten Jahre zusammen leben und klar kommen!
Zuerst mal zu den Abmessungen.
Die angegebenen Maße sind die incls. Dachüberstand oder ist das die Wand die auf dem Boden ankommt?
Dachüberstände fallen weg, es zählen also nur die Maße, ohne Dachüberstände.
Die freie Fläche ist ja kein Gebäude und zählt auch nicht.
Also noch mal neu rechnen, dann kommt das hin mit 9m.
Richtig. Ein Weg ohne Dach ist keine Bebauung (Schuppen, Garage ect.)
Danke, es handelt sich hier um zwei getrennt Gebäude, Schuppen 4x 4 m, direkt auf der Grenze gebaut. ( 1974)
Das Carport breit 5,5 m ( 20 cm von der Grenze entfernt) steht ca 1,70 m vom Schuppen entfernt daneben.
"seien die 9 m überschritten"
und was meint der mit den 9m?
das carport steht 20 cm von der Grenze...so gesehen scheint das in Ordnung zu sein.
ob der Schuppen genau auf der Grenze ist, mess doch nach...
einfach zum katasteramt und nachfragen wegen dem Gang, Gang heisst das Wegerecht, oder was willst du damit sagen?
auch ein wegerecht fragt man beim katasteramt nach, hatte ich vorn paar jahren auch gemacht.
Mach doch wenn möglicht hier ein Bild oder eine skizze, mir ist nicht klar, stehen beide hintereinander an der Grenze?
Wieauchimmer wenns ihm nicht passt muß er sich an einen Schlichter wenden, oder halt Zivilklage einreichen.
Einfach nur sagen, würde ich mich nicht darauf einlassen.
In NRW muß man vorher Schlichter anfragen, ich weiß nicht wie das in deinem Bundesland da geregelt ist.
- Zwischen dem Carport und dem Schuppen ist ein Gang um in den Schuppen zu kommen, der Schuppen und das Carport sind nicht miteinander verbunden, auch die Dächer nicht. Der Nachbar meint, das Carport und Schuppen länger als 9 m sind..
ich würde das einfach mal informationshalber bei der Gemeindeverwaltung klären,
ansonsten muß dein Nachbar halt klagen, bestimmt das übliche nachbarschaftsblabla...
Es geht wohl um zulässige Grenzbebauung. Auch 20 cm weg ist Grenze... Aber Baurecht ist ländersache und die Gemeinden mischen auch noch mit. Vorher abgeklärt oder zumindest mit dem Nachbarn besprochen wäre besser gewesen.
Ggf bekommst du nachträglich eine Genehmigung. Das sollte vor dem Abriss schützen.
Der Nachbar hat sein Haus verlängert, dieser Anbau hat keine gültige Baugenehmigung, jetzt sucht er nach Gründen, um von mir eine Duldung zu erwirken seines Baus, denn der Bau grenzt genau an meinem Carport und hält den Abstand von 3 m nicht ein.
( leider kann ich keine Bilder hier rein setzen.. Weiß nicht wie, bissel dusselig)