Bruder und das Erbe unserer Mutter?

2 Antworten

1) Meines Erachtens gilt für den Hund zweifellos, dass er dir gehört, wenn du im Kaufvertrag stehst (wenn du dann noch beweisen kannst, dass du bezahlt hast gibt es gar keinen Grund zur Diskussion), selbst wenn deine Mutter dir das Geld geschenkt hätte, käme eine Pflichtteilsergänzung nicht in Frage. (Ich nehme an, der Kauf ist über 10 Jahre her). Wer die Versicherung gezahlt hat spielt keine Rolle.

2 und 3) Wenn du zweifellos nachweisen kannst, dass das Geld an dich gezahlt wurde und keine Hinweise vorliegen, dass du das Geld deiner Mutter geschenkt hast, kann dein Bruder hieran ebensowenig Ansprüche anmelden wie am Auto (egal auf wen versichert). Du musst halt nachweisen, dass es dein Geld ist und begründen, warum das Geld nicht auf deinem Konto lag.

4) Die Frage mit dem Haus ist etwas kniffliger, da ihm hier Ansprüche zustehen (keine weiteren Erben oder Testament vorausgesetzt). Im Zweifelsfall müsste man einen Gutachter beauftragen, den Wert des Hauses zu schätzen. Selbst dann wäre dein Bruder aber nicht verpflichtet, dir die Hälfte des Hauses zu überlassen.

5) Über die Kohle darf keiner von euch beiden alleine verfügen, da sie bis zur Erbauseinandersetzung insgesamt euch beiden gehört (nicht jedem die Hälfte)

Es scheint grundsätzlich ratsam zu sein einen Anwalt einzuschalten, falls dein Bruder nicht mit sich reden lässt.

Für mögliche Ergänzungen anderer Forumsmitglieder bin ich dankbar!

Hier kann und sollte man nur eins anraten:

ANWALT