Maurerrechnung für Neubau trotz Festpreis höher

3 Antworten

Wenns alles unzweifelhaft im Angebot stand und da auch nicht etwa Abrechnung nach Aufmaß vorbehalten war, dann ist die Sache klar: Mehr als vereinbart braucht Ihr nicht zu zahlen. Aber mir kommen bei der von Euch genannten Vertragskonstruktion Zweifel, ob das mit dem Festpreis wirklich so stimmt: Wieso werden denn dann Arbeitsstunden genannt? Wieso kommt es darauf an, wieviel Stunden Ihr selber geleistet habt? Laßt Euch besser anwaltlich beraten bevor Ihr da unüberlegte Dinge macht.

Die Frage ist, wofür ein Festpreis vereinbart wurde. Für das fertige Gewerk, ein Gewerk, das in 820 Maurerstunden á 35 € erstellt wird oder für Material und 820 Maurerstunden.

Das unterschriebene Angebot liegt dir offensichtlich vor. Dem Maurer wahrscheinlich auch. Die Frage ist, ob beide male das selbe drin steht und ob dem Maurer bewußt ist, was drin steht.

Ich kann mir z. B. vorstellen, dass es mehr als ein Angebot gab und dass der eine nach dem einen, der andere nach dem anderen rechnet. Entscheidend ist allen, was du unterschrieben hast.

Gib dein Exemplar nicht aus der Hand sondern setze dich mit dem Maurer zusammen.

Mißverständnisse sind dazu da, aus der Welt geschafft zu werden.

Ich würde mich entweder mit dem Maurer selbst oder mit deinem Bauherrn zusammensetzen, dann kann man gemeinsam alle Posten nochmals genauer durchgehen. Vielleicht kann man gemeinsam die Differenzen klären?