Darf der Weg auf dem wir Gehrecht haben so zugestellt werden, dass wir kaum noch vorbei kommen? Muss uns jederzeit der Durchgang gewährt werden?

2 Antworten

Schau man auf www.nachbarschaftsstreit.de die machen viel zum Thema Wegerechte. Generell ist es so das der Weg (bei einem Gehrecht) ca. 1,5 Meter frei bleiben müssen. Steht da was dann müssen es die anderen wegstellen wenn du kommst. Also be und entladen des Kinderwagens musst du hinnemen. Nachs um 4 erst klingeln müssen, damit mit die mit dem Bollerwagen durch kannst, musst du nicht hinnehmen. Abnsprechpartner ist der Eigentümer, man kann auch die Mieter verklagen. Das Problem bei Wegerechten ist das keiner eine Ahnung hat, daher wissen die Nachbarn gar nicht das der Weg frei bleiben muss. Ich würde das einen Anwalt machen lassen. Vorher Beweise bzw "Zeugen" beschaffen (Keine Fotos)

Lieben Dank.

1,5m hat gerade mal der Weg... Dann dürften da nicht mal die Mülltonnen stehen. Aber die Zahl war wichtig für mich zu wissen. Danke dafür. 

Den Link schaue ich mir gleich mal an.

Ich will auch gar nicht so kleinlich sein und auf die 1,50m bestehen. Solange die uns eben genug Platz zum Durchlaufen lassen, und zwar jederzeit. Schließlich möchte ich, dass meine Kinder im Hof spielen können, wenn sie wollen und aber auch aufs Klo können, wenn sie müssen, ohne erst jemanden darum zu bitten, sie durchzulassen.

Warum sind Fotos doof? Das wäre doch eigentlich ein guter Beweis, hätte ich jetzt gedacht. 

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@kushkush

Fotos sind eine Frage der Perspektive. Die Hindernisse kannst du ja auch selber hingestellt haben.

Ein Zeuge der nicht durch kam ist besser.

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Wegerechte werden sinnvollerweise notariell geregelt und als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Fehlt ein solch fixiertes Wegerecht, wird es schwierig, denn dann geht es um ein diffuses Gewohnheitsrecht.

Ehe Ihr (als Eigentümer des Nachbargrundstückes?) hier Diskussionen und Streit mit diesen Mietern bekommt, solltet Ihr Euch an den Eigentümer des Weges (und mutmaßlichen Vermieter) wenden, um das Problem zu besprechen und eine Lösung herbeizuführen. Wenn das nicht erfolgreich ist, müsst Ihr lokalen Rechtsbeistand suchen. 

Zunächst einmal Danke für die rasche Antwort.

Das Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen. Dort ist die Rede von der Grunddienstbarkeit (Gehrecht). 

Wir sind die Eigentümer des Grundstücks, auf dem unsere Hälfte steht als auch des Hofgrundstückes. 

Selbstverständlich werden wir mit der Eigentümerin und auch den Mietern darüber reden, allerdings möchte ich vor dem Gespräch wissen, was mein Recht ist. 

Die Einschaltung eines Rechtsbeistands würde ich gern zunächst vermeiden. Wir wohnen hier auf sehr engem Raum zusammen. Kleinkrieg ist nicht in unserem Interesse.

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@kushkush

Damit ist die Rechtslage doch wenigstens klar. Meine Empfehlung ist, dass ausschließlich die andere Eigentümerin dafür sorgen muss, dass ihre Mieter den Weg freihalten. Ihr habt das Recht, gegen die Vertragsverletzung vorzugehen.

Den Mietern muss klar gemacht werden, dass sie sich einer fristlosen Kündigung seitens der Vermieterin aussetzen. Aber genau dieser Punkt ist nicht von Euch zu erklären.

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@Gaenseliesel

Danke für den Link. Meist ist da aber nur von den Wegerechten für Autos zu lesen. Deshalb war ich mir einfach unsicher, wie das bei reinem GEHrecht ist.

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@LittleArrow

Nun ja, die Vermieterin ist der Meinung, dass ihre Mieter da draußen sitzen dürfen. Sie habe nun mal kein größeres Grundstück... :/ 

Noch ist es nicht problematisch geworden. Wir kommen jederzeit durch. Die Nachbarn saßen noch nicht zu viert draußen. Die Gegenstände stehen so, dass noch genug Platz zum Durchlaufen für uns ist. Mir war einfach nur wichtig zu wissen, wie ich argumentieren kann, wenn es für uns zu einer Unzumutbarkeit wird.

Danke.

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@kushkush

Natürlich dürfen sie (zunächst) draußen sitzen, was ja wohl nicht in Frage gestellt wird. ABER: Die Vermieterin muss diesen Personen klar machen, dass diese ausreichend, sofort und unaufgefordert Platz machen müssen, wenn jemand "durch" will. Wenn sich die Mieter an diese Selbstverständlichkeit nicht halten (wollen), dann verlieren sie ihr Recht, dort auf dem mit Wegerecht belegten Weg sitzen zu dürfen. 

Wenn die Vermieterin gegen das von ihr eingeräumte Wegerecht verstößt oder einen solchen Verstoß durch ihre Mieter zulässt, dann hilft die verbale Argumentation nicht mehr, sondern muss eine juristische her. 

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@LittleArrow

Herzlichen Dank! 

Ich hoffe, dass wir alles ohne juristischen Beistand überstehen. Mir wäre schon wichtig, dass wir hier gut und friedlich nebeneinander leben. Es ist sehr eng und wir sitzen hier ziemlich aufeinander.

Aber seit ich hier von Ihnen allen so viele hilfreiche Antworten bekommen habe, fühle ich mich besser und für eine mögliche Auseinandersetzung gerüstet. Ich hatte echt schon Bauchschmerzen wegen dieser Sache.

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