Wer zahlt Carport auf Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht ?

3 Antworten

Gemeinschaftseigentum - ja aber jede bauliche Veränderung muss außer dem Bauamt auch von allen Eigentümern abgesegnet werden. Die Kosten für das Carport trägt natürlich nur der der den Nutzen hat, das ist ja wohl klar.

Sondernutzungsrecht ist das Stichwort.

Sie hat das Sondernutzungsrecht für die Fläche und muss daher auch den Carport selber zahlen. Sie nutzt ihn, sie zahlt ihn.

So einfach ist das.