Bis zum Studienbeginn in vollzeit arbeiten?

3 Antworten

Die Beschäftigung, wenn sie von vornherein auf max 3 Monate befristet ist, ist eine kurzfristige Beschäftigung und somit sozialversicherungsfrei. Du bist dann weiter bei den Eltern versichert.

Wenn du in Vollzeit/Teilzeit arbeitest, dann werden bei dir deine eigenen Beiträge zur KV, SV, AV, RV abgeführt.

Die KV bleibt bestehen, nur du zahlst jetzt auch in den Topf