Bezahlt Arbeitgeber während Elternzeit die Beiträge zur Betriebsrente weiter?

1 Antwort

Wenn die betriebliche Altersvorsorge arbeitnehmerfinanziert ist, dann nicht. Ich möchte behaupten, das die meisten betrieblichen AV arbeitnehmerfinanziert sind. D.h. bei einer Gehaltsumwandlung werden die Beiträge vom Gehalt des Arbeitenehmers umgewandelt. Wenn keine Gehalt fließt gibt es keine Gehaltsumwandlung.