muß der Arbeitgeber Betriebsrente Rückwirkend einzahlen wenn er versäumt hat die Betriebsrente für n
Hallo zusammen
Also ich arbeite seit 19Jahren in einem Privaten Altenpfegeheim seit 16 Jahren wird dort eine Betriebliche Altersversorgung angeboten. Als diese eingeführt wurde war ich in Erziehungsurlaub wurde auch nach der wieder Aufnahme meiner Tätigkeit nicht darüber informiert ! Nun versuche ich seit einem Jahr auch diese Altersvorsorge zu bekommen werde aber immer vertöstet man müsse das klären . Nun möchten sie mir ab sofort die Betriebsrente geben also verliere ich 16 Jahre meiner Rente . Ist das rechtens oder kann ich dagegen vorgehen wenn alle anderen Mitarbeiter die genau solange da sind diese Rente schon die ganze Zeit einbezahlt bekommen . Achso noch was mir wurde gesagt es sei unfähr den neueren Mitarbeitern gegenüber wenn sie mir jetztr die Rente nachzahlen da ich ja ein alten Arbeitsvertrag habe und sowieso mehr verdiene wie manch anderer im Betrieb!!!
Wäre wirklich dankbar über Antworten
Kiki
2 Antworten

Welcher Durchführungswg wird angeboten. Ist es ein arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Was steht im Tarifvertrag und was in der Betriebsvereinbarung.

Im Regelfall gibt es hierzu Betriebsvereinbarungen, die du über den Betriebsrat einsehen kannst. Erstaunlich ist, dass Du dir 16 Jahre Zeit zur Klärung dieser Frage Zeit gelassen hast. Das kann Dir negativ ausgelegt werden. Da nicht bekannt ist, ob die Zusatzversorgung Arbeitgeber oder Arbeitnehmerfinanziert ist, oder ob Regelungen des ÖD gelten ist keine weiterführende Aussage möglich. Hier kann nur ein Anwalt weiterhelfen. Aber prinzipiell greift der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das gilt es zu prüfen.