Rente & Betriebsrente: wirkt da ein 450-Euro-Job steuerschädlich?

1 Antwort

Hallo,

sofern der Minijob pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird, ist dieser grds. weder schädlich für die (Alters-)Renten als solche, noch ist er in der Steuererklärung anzugeben.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html

Mir ist ansonsten nur bekannt, dass Minijobs bei Witwen- und Erwerbsminderungsrenten - egal ob pauschal besteuert oder nicht - zur Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt werden.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/14_besonderheiten_bestimmter_personengruppen/node.html;jsessionid=E8BCCE234AD9BF8A6B6AA0380CCB4189

Bei Altersrenten für langzeitversicherte gilt nochmals folgendes (Grundsatz 450 €):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/altersrentner_hinzuverdienst.pdf

MfG
-Valeskix