Sind Behandlungen durch den Betriebsarzt für den Mitarbeiter immer kostenlos?
Wer bezahlt denn eigentlich den Betriebsarzt- kann der Arbeitgeber die Kosten bei Nutzung des Arztes dem Mitarbeiter anteilig in Rechnung stellen? Oder warum bieten Arbeitgeber überhaupt Betriebsärzte an, bringt es einen Steuervorteil für die Firma?
1 Antwort
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Die Aufgaben eines Betriebsarztes sind klar definiert. Krankheiten diagnostizieren ja, behandeln nein - das ist die Aufgabe der niedergelassenen Ärzte. (Notfälle natürlich ausgenommen)
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in schriftlicher Form zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.