Urlaub in Überstunden umwandeln (Teilzeitvertrag)?

3 Antworten

Für die Bemessung des Urlaubsanspruchs ist nicht die Wochenarbeitszeit in Stunden, sondern in Arbeitstagen relevant. Mit 7 Std. pro Woche könntest Du also einen Vertrag über einen bis zu sechs Arbeitstage die Woche haben. Bei fünf Tagen wäre der gesetzliche Anspruch 20 Tage Urlaub (in deutschen Unternehmen typischerweise 30-31 Tage). Das wären also für Arbeitnehmer mit zwei Arbeitstagen in der Woche dann 8 Tage gesetzlicher Urlaub bzw. 12-13 Tage effektiver Jahresurlaub.

Urlaub musst Du nur an den vertraglichen Arbeitstagen nehmen, d.h. wenn dies zwei in der Woche sind, dann kannst Du eine Woche frei nehmen, indem Du zwei Urlaubstage nimmst.

Es wäre in der Tat möglich, Urlaub zu nehmen und die entsprechenden Stunden dann als Gleitzeit gutzuschreiben, was eigentlich eher zu Deinem Vorteil ist, denn Gleitzeitkonten sind einfach zu handhaben als Urlaubstage, aber der verrechnete Urlaub muss dann auch Deiner Anzahl von Arbeitstagen in der Zeit entsprechen.

Prüfe dahe, wie viele Arbeitstage pro Woche Du laut Arbeitsvertrag hast. Daraus ergibt sich der Urlaubsanspruch und die Regel für die Buchung von Urlaubstagen.

wenn du 2 Wochen Zuhause warst, dann sind doch schon 10 Tage von Urlaub weg, und die restlichen 3 Tage kann man ja in Stunden umwandeln, weil du ja nur 7 Stunden in der Woche arbeitest wären das dann:
7 Stunden : 5 Arbeitstage = 1,4 Stunden x 3 Tage Urlaub = 4,2 Stunden, also du bekommst noch 4 Überstunden gutgeschrieben.

Nein, das ist nicht rechtens!

Du benötigst aktuell nur Urlaub für die Tage in der Woche, wo Du auch tatsächlich arbeitest.

Also vermutlich 1 bis 2 Tage Urlaub pro Woche.

Der Rest ist ja Freizeit, da benötigst Du keine Urlaubstage.