Kleingewerbe in Elternzeit, ohne Elterngeld?
Hallo, ich möchte ein Kleingewerbe anmelden, um als Beraterin für Kosmetikartikel diese auch zu verkaufen. Nun bin ich aber noch im letzten Jahr meiner 3 Jahre Elternzeit (noch bis Sep2023). Ich bekomme kein Elterngeld mehr und gehe seit Okt.2021 wieder für 30 Stunden bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Mehr darf man ja in der Elternzeit nicht. Daraus ergibt sich auch meine Frage: Darf ich zusätzlich in dieser Elternzeit ein Kleingewerbe anmelden und damit ja mehr als 30 Stunden arbeiten? Wie viel darf ich mit dem Kleingewerbe zusätzlich Steuerfrei einnehmen? Ich finde für diesen Fall nicht wirklich was . Lieben Dank!
1 Antwort
Man kann kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Man kann aber die Kleinunternehmerregelung anwenden - diese bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer und diese Wahl trifft man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (nicht endgültig), nicht bei der Gewerbeanmeldung.
Da Du aller Wahrscheinlichkeit nach mit Deiner Teilzeitstelle den Grundfreibetrag ausschöpfst, ist der Gewinn aus jeglicher weiterer Tätigkeit ab dem ersten Euro steuerpflichtig.