Kleingewerbe in Elternzeit, ohne Elterngeld?

1 Antwort

Man kann kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Man kann aber die Kleinunternehmerregelung anwenden - diese bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer und diese Wahl trifft man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (nicht endgültig), nicht bei der Gewerbeanmeldung.

Da Du aller Wahrscheinlichkeit nach mit Deiner Teilzeitstelle den Grundfreibetrag ausschöpfst, ist der Gewinn aus jeglicher weiterer Tätigkeit ab dem ersten Euro steuerpflichtig.